Hattingen. Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung noch einmal nachgeschärft. Deshalb sind ab Freitag folgende Lockerungen in Hattingen erlaubt.

Hattingen lockert sich: Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch den fünften Werktag hintereinander unter der 50er-Marke gelegen hat (aktuell bei 32,7), wird es ab Freitag, 0 Uhr, weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen geben – auch private Veranstaltungen sind dann wieder erlaubt.

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Seit dem vergangenen Mittwoch (19.5.) liegt der Inzidenzwert für den gesamten EN-Kreis unter 50 – das sind eben fünf Werktage plus Pfingstsonntag und -montag, die aber nicht mitgezählt werden. Hattingen hat zwar seit Wochen eine konstante Inzidenz unter 100, doch unter die 50er-Marke ging es bislang noch nicht wieder. Am Mittwoch lag der Wert bei 75,32.

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Außen- aber auch Innengastronomie wird ab Freitag in Hattingen wieder möglich sein. Der EN-Inzidenzwert lag fünf Tage hintereinander unter 50.
Außen- aber auch Innengastronomie wird ab Freitag in Hattingen wieder möglich sein. Der EN-Inzidenzwert lag fünf Tage hintereinander unter 50. © FUNKE Foto Services | Ralf Rottmann

Hier profitiert die Stadt nun davon, dass sie dem Ennepe-Ruhr-Kreis angehört – und maßgebend für weitere Lockerungen, aber auch einer Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen ist immer der EN-Wert für die neun kreisangehörigen Städte.

Eine nächtliche Ausgangssperre gibt es ja bereits seit der letzten Stufe (100er-Marke) nicht mehr, jetzt wird das Land NRW durch seine neue Allgemeinverfügung die folgenden Lockerungen zulassen.

Vollständig Geimpfte und Gesundete brauchen keinen Test

Was wichtig ist: Vollständig geimpfte Personen und von einer Corona-Infektion gesundete Menschen müssen gegen einen entsprechenden Nachweis kein negatives Testergebnis mehr vorlegen.

Treffen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Handel

Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen und es ist kein Test mehr erforderlich. Allerdings gilt eine Reduzierung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter Ladenfläche.

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Gastronomie & Hotels

Nachdem die Außengastronomie bereits seit der letzten Stufe wieder betrieben werden darf, kann nun auch wieder der Innenbereich geöffnet werden – mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung, natürlich bei Einhaltung der Abstandsregeln. Für die Außengastronomie ist kein Test mehr erforderlich. Auch der Betrieb von Kantinen und Mensen ist zulässig.

Hotels sind wieder ohne Kapazitätsbegrenzung geöffnet.

Freizeitgestaltung

Öffnung von Freibädern (auch mit Liegewiesen) für Besucher mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung; Besuch von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Test.

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Kultur

Konzerte und Aufführungen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind wieder zulässig. Voraussetzungen: ein negatives Testergebnis der Zuschauer, die Einhaltung des Mindestabstands und eine Kontaktrückverfolgung (Sitzplan).

Sport

Verschärfungen, wenn der Wert drei Tage zu hoch ist

Die Bundes-Notbremse wurde in Hattingen und dem EN-Kreis am Sonntag, 16. Mai, aufgehoben, weil der Inzidenzwert konstant unter der 100er-Marke lag. Seitdem sind erste Lockerungen wieder möglich.

Angezogen wird die Corona-Notbremse wieder, wenn die für den jeweiligen Bereich geltenden Grenzwerte (50, 100, 150, 165) im EN-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen (dazu zählen auch Sonn- und Feiertage) erreicht und überschritten werden.

Die gesetzlichen Vorgaben der Bundes-Notbremse – falls die Werte wieder entsprechend ansteigen – gelten bis einschließlich 30. Juni.

Sport im Freien ohne Personenbegrenzung ist wieder erlaubt. Hallensport und der Besuch des Fitnessstudios ist mit Test und Kontaktnachverfolgung möglich, Kontaktsport in Innenräumen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Zuschauer unter freiem Himmel sind auch ohne Test erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen); Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der maximalen Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen.

Messen & Märkte

Diese Veranstaltungen sind unter Hygieneauflagen wieder zulässig. Es gilt die Regel: ein Besucher pro sieben Quadratmeter der für die Besucher zugänglichen Fläche.

Private Veranstaltungen

Im Außenbereich mit maximal 100 Personen zulässig, in Innen­räumen mit maximal 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis.

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