Hattingen. Die Corona-Schutzmaßnahmen in Hattingen und dem EN-Kreis werden ab Sonntag, 0 Uhr, gelockert. Die dann geltenden Veränderungen im Überblick.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den EN-Kreis hat jetzt fünf Werktage hintereinander unter 100 gelegen (am Freitag bei 75,0). Das bedeutet, dass am Sonntag (0 Uhr) Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen in Kraft treten. Es gibt beispielsweise keine nächtliche Ausgangssperre mehr – private Veranstaltungen sind indes nach wie vor nicht erlaubt. Hier ein Überblick über die Veränderungen bei den Maßnahmen.

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Treffen

Im privaten Raum darf sich der eigene Haushalt weiterhin mit einer Person (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) treffen. Im öffentlichen Raum können jetzt wieder fünf Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) zusammenkommen.

Im Handel dürfen ab der kommenden Woche wieder alle Geschäfte öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test (Durchgeimpfte und Gesundete ohne Test).
Im Handel dürfen ab der kommenden Woche wieder alle Geschäfte öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test (Durchgeimpfte und Gesundete ohne Test). © FUNKE Foto Services | alexa kuszlik

Handel

Alle Geschäfte sind geöffnet. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, können nur mit einem negativem Testergebnis, aber ohne Terminbuchung besucht werden. Allerdings gibt es eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Durchgeimpfte Personen und Gesundete müssen keinen Test vorlegen.

Gastronomie & Hotels

Außengastronomie ist mit einem negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung (Durchgeimpfte und Gesundete ohne Test) wieder erlaubt.

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Übernachtungen zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind wieder erlaubt, Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis (Durchgeimpfte und Gesundete ohne Test). Die Einrichtungen dürfen bis zu 60 Prozent belegt werden. Auch in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind Übernachtungen mit einem negativem Testergebnis (Durchgeimpfte und Gesundete ohne Test) möglich.

Freizeitgestaltung

Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf oder Kletterpark dürfen geöffnet werden. Voraussetzung ist ein negativer Test (Durchgeimpfte und Gesundete ohne Test).

Kultur und Sport

Weitere Lockerungen sind unter 50er-Marke möglich

Die letzten noch geltenden Vorgaben der Bundes-Notbremse werden ab Sonntag, 0 Uhr, offiziell aufgehoben. Weitere Lockerungen sieht die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vor, wenn der Inzidenzwert „stabil“ unter 50 liegt – das heißt an fünf Werktagen hintereinander unter diesem Grenzwert, Sonn- und Feiertage werden nicht gezählt.

Angezogen wird die Corona-Notbremse wieder, wenn die für den jeweiligen Bereich geltenden Grenzwerte (100, 150, 165) im EN-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht und überschritten werden. Wiederholte Werte ab 100 hätten parallel Folgen für die Lockerungen, die das Land in seiner Corona-Schutzverordnung geregelt hat.

Konzerte sind unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen (Sitzplan erforderlich) und negativem Testergebnis (Durchgeimpfte und Gesundete ohne Test) möglich. Der Besuch von Museen, Kunst-Ausstellungen, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein/e Besucher/in pro 20 Quadratmeter Fläche.

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Kontaktfreier Sport darf auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ausgeübt werden. Kontaktsport ist unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre möglich.

Auch Zuschauer sind unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis (Durchgeimpfte und Gesundete ohne Test) wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen, Sitzplan erforderlich).

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