Hattingen. Impfwillige Vorerkrankte aus Hattingen und den anderen EN-Städten können jetzt eine vorgezogene Impfung beantragen. Das sind die Voraussetzungen.

Das Gesundheitsministerium hat die Tür zu Impfungen für Vorerkrankte geöffnet – sie müssen hierfür einen Antrag stellen, für den ein Zeugnis des Arztes erforderlich ist. Die Telefone laufen seit der Ankündigung heiß.

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Anträge über die Internetseite des EN-Kreises

„Menschen, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Antrag auf eine vorgezogene Coronaschutzimpfung zu stellen“, so heißt es im neuen Erlass der Landesregierung – zwischen Hattingen und Herdecke, Breckerfeld und Witten haben die möglicherweise Betroffenen nun Fragen. Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit sowie Chefin des EN-Krisenstabs, versucht einen Wegweiser hierfür zu geben.

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Zunächst: Die genannte Personengruppe findet sich in der Priorisierungsgruppe 2, aktuell erhalten indes noch ausschließlich Mitglieder der Gruppe 1 Termine für eine Impfung in Ennepetal.

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„Auch wenn es nach der Ankündigung noch dauern wird, bis der genaue Zeitpunkt der Impfung genannt werden kann, sind Anträge ab dieser Woche über die Internetseite der Kreisverwaltung möglich. An gleicher Stelle finden sich auch weitere Informationen“, so Hinterthür. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist im Internet unter www.en-kreis.de erreichbar.

Zeugnis des behandelnden Arztes ist unabdingbar

Die Kreisverwaltung braucht zudem noch etwas Zeit, um offene Fragen zu klären. Schon jetzt weist Astrid Hinterthür auf die unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag hin: „Wir benötigen ein von den behandelnden Ärzten nach dem 8. Februar ausgestelltes Zeugnis.“ Bestünden Zweifel an der Beurteilung, leite der Kreis den Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

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Chronisch Kranke, die schon an anderer Stelle in der Impfverordnung des Bundes genannt sind, müssen übrigens keine Anträge auf Einzelfallentscheidung stellen. Dies sind zum Beispiel Organtransplantierte, Demenzerkrankte sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung.

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