Hattingen. Pflegekräfte sollen auch Corona-Tests durchführen? Die Theresia-Albers-Stiftung in Hattingen lehnt solche Pläne von Gesundheitsminister Spahn ab.
Die Theresia-Albers-Stiftung, zu der in Hattingen die beiden Altenheime St. Josef und St. Mauritius sowie das Haus Theresia in Bredenscheid gehören, kritisiert scharf den Plan des Bundesgesundheitsministeriums, den Pflegeeinrichtungen die Verantwortung für die Durchführung von Corona-Tests an ihren Bewohnern zu übertragen.
Pflegekräfte bis über Grenzen hinaus gefordert
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Grundsätzlich begrüßt die Stiftung zwar, dass die Forderung der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege nach Testung im Bundesministerium für Gesundheit berücksichtigt werde und regelmäßige Testungen in der Altenpflege durchgeführt werden sollen. Allerdings seien die Rahmenbedingungen, wie sie im Entwurf des Mustertestkonzeptes des Ministeriums dargestellt werden, unhaltbar. „Unsere Pflegekräfte sind ohnehin bis über ihre Grenzen hinaus gefordert. Seit Beginn der Pandemie ist die Personalsituation erst recht dramatisch“, sagt Stiftungsvorstand Meinolf Roth, „es kann nicht erwartet werden, dass Mitarbeitende der Pflegeeinrichtungen den gesetzlichen Anspruch auf die Versichertenleistung der Testungen erbringen sollen, weil die öffentlichen Gesundheitsbehörden sich personell überfordert sehen.“ Auch in Schulen und Kindertagesstätten kämen die Behörden schließlich ihrer Verpflichtung nach, die vereinbarten Testungen zu sichern.
Operative Pflege würde vernachlässigt
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Roth rechnet beispielhaft vor: „In einer Einrichtung mit 80 Bewohnern arbeiten durchschnittlich rund 60 Mitarbeiter sowie zehn Ehrenamtliche, die Bewohner erhalten täglich durchschnittlich Besuch von einer Person. Der Zeitaufwand für eine geplante PoC-Antigen-Testung wird mit 20 Minuten angegeben zuzüglich des Aufwandes für das Dokumentations-und Meldeverfahren.“ Nach groben Berechnungen seines Hauses entstehe dabei ein Aufwand von mindestens 80 Stunden pro Woche, was bedeute, zwei Pflegefachkräfte dafür abzustellen. „Für die operative Pflege in der Einrichtung stehen sie nicht mehr zur Verfügung“, sagt Roth. Deshalb müsse die Verantwortung zur Durchführung von Tests nach wie vor im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Gesundheitsbehörde verbleiben.