Hattingen. In drei Klassen der Grundschule Oberwinzerfeld in Hattingen ist je ein Kind positiv auf Corona getestet worden. Was das für die Schule bedeutet.
Drei Klassen der Grundschule Oberwinzerfeld in Hattingen sind im Distanzunterricht – wegen Corona.
Das bestätigte der Ennepe-Ruhr-Kreis auf WAZ-Anfrage. In drei verschiedenen Klassen habe es je einen Corona-Fall gegeben. „Wir werden jetzt alle Schüler dieser drei Klassen abstreichen“, kündigt Ingo Niemann, Sprecher des Ennepe-Ruhr-Kreises an.
Auch an der Gesamtschule sind zwei Klassen im Distanzunterricht. Dasselbe gilt noch bis Freitag für die die Jahrgangsstufe 9 sowie zwei siebte Klassen der Realschule Grünstraße. Demgegenüber ist der Distanzunterricht für zwei zehnte Klassen dieser Realschule ausgelaufen.
Kreis bestätigt drei Corona-Fälle an der Grundschule Oberwinzerfeld in Hattingen
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Nach WAZ-Informationen müssen auch teilweise Kinder daheim bleiben, die nicht aus den betroffenen Klassen sind, aber im offenen Ganztag mit den betroffenen Schülern mittags gegessen haben. Wie es weitergeht, sollen die Eltern im Laufe des Donnerstags erfahren. Die Entscheidung liegt beim Kreis-Gesundheitsamt.
„Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass es in der Winterzeit auch trotz guter Lüftung und Einhaltung der Corona-Regeln immer wieder Corona-Fälle an unterschiedlichen Schulen geben wird. Gerade in der Erkältungszeit wird immer mal wieder positiv getestet werden“, erklärt Hattingens Schuldezernent Matthias Tacke zur Corona-Situation.
„Wir hatten noch keine unmittelbaren Folgefälle“
Wer und wie viele Menschen nach einem Fall an einer Schule in Quarantäne müssen, „das haben wir in Hattingen schon ganz unterschiedlich erlebt. Da spielen Aufenthaltsdauer, Abstände, Kontakte eine Rolle“, sagt Tacke. Er ist allerdings optimistisch: „Trotz einiger Corona-Fälle an Schulen hatten wir bislang noch nie unmittelbare Folgefälle. Das ist ein positives Zeichen, zeigt, dass wir gut und schnell reagiert haben“, beurteilt er.
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Die neue Corona-Schutzverordnung sieht übrigens strengere Regeln für Feiern vor. Private Feiern in Gaststätten oder angemieteten Räumen mit mindestens 50 und maximal 150 Teilnehmenden müssen spätestens drei Werktage vorher beim Hattinger Fachbereich Ordnung per Mail an privatfeiern@hattingen.de angemeldet werden.
Welche Feste erlaubt sind
Erlaubt sind nur Feste zu herausragenden Ereignissen wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage. Das Ordnungsamt führt kein Genehmigungsverfahren durch. Ein Feier-Verantwortlicher muss die Gästeliste führen, vier Wochen aufbewahren und benannt werden. Wer die Anmeldung versäumt, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen. Für Feste Anfang Oktober gilt: schnell nachmelden.