Hattingen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für Auszubildende. Diese Versicherungen hält sie beim Start ins Berufsleben für nötig und ratsam.
Wegen der Corona-Pandemie gelten für den Start ins Berufsleben in diesem Jahr flexible Ausbildungsstarts bis Oktober oder gar November. Die Verbraucherzentrale gibt Auszubildenden dabei Tipps, wie diese Alltagsrisiken auch in der Pandemie absichern können.
Berufsanfänger-Pakete
Vermeintlich maßgeschneiderte Berufsanfänger-Pakete von Versicherungsgesellschaften seien häufig nicht die Lösung, warnt die Verbraucherzentrale. Denn mal seien die Policen zu teuer, mal offerierten sie überflüssigen Schutz oder deckten existenzielle Risiken nicht ausreichend ab. „Mit Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung als Basis-Trio sind Ausbildungsstarter dagegen auf einem sicheren Weg.“
Krankenversicherung
Ein Muss: die Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für Auszubildende ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die man bei anderen verursacht – zum Beispiel, wenn die Gesundheit eines anderen durch die eigene Unachtsamkeit dauerhaft stark beeinträchtigt wird.
Bis zum Ende der Ausbildung sind Azubis in der Regel bei ihren Eltern mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge für die private Haftpflichtpolice zahlen. Den Haftpflichtschutz über den Vertrag der Eltern sollte man sich jedoch von deren Versicherer bestätigen lassen.
Mit Beginn der Ausbildung erlischt das Recht, in der Familienversicherung durch die Eltern versichert zu sein. Der Azubi muss sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl selbst versichern. Bei der Suche nach der passenden Krankenversicherung ist es ratsam, verschiedene Kassen entsprechend der persönlichen Bedürfnisse zu vergleichen, auf den Service und die Zusatzleistungen zu achten. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Krankheitsfall. Sie zahlt also Behandlungs- und Krankenhauskosten, Medikamente sowie Krankengeld ab der siebten Woche einer Krankheit. Für die ersten sechs Wochen zahlt der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung (netto) weiter, danach gibt es von der Krankenkasse das – niedrigere – Krankengeld.
Berufsunfähigkeit
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Eine frühzeitige Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist unverzichtbar für den Fall, dass der Beruf wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nämlich erst dann Erwerbsminderungsrente, wenn mindestens fünf Jahre lang Beiträge entrichtet worden sind. Sonst erhält man keine Rente bei einer Erkrankung oder einem privaten Unfall, besteht Versicherungsschutz nur bei einer Berufskrankheit und bei einem Arbeitsunfall.
Damit der private BU-Schutz tatsächlich die finanziellen Risiken der Berufsunfähigkeit ausgleicht, darf die Versicherungssumme nicht zu knapp bemessen sein. Den BU-Schutz mit einer teuren Kapitallebensversicherung zu koppeln, ist nicht sinnvoll. Achtung: Einige Versicherer fordern bei Antragstellung Angaben zu einer (möglichen) Corona-Erkrankung. Gesundheitsfragen, auch zu Covid-19, sollten daher peinlichst genau beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.