Hattingen. Wegen Unterschlagung von Ware, die für den HAZ-Verein bestimmt war, standen vier Männer jetzt vor dem Amtsgericht Hattingen. So lief der Prozess.

Gemeinschaftliche Unterschlagung wirft die Staatsanwaltschaft vier Männern vor, denen am Amtsgericht Hattingen der Prozess gemacht wird. Bei einer Haushaltsauflösung im Dezember 2019, bei der noch verwertbaren Gegenstände für das Sozialkaufhaus Mäck Möbel des HAZ-Vereins bestimmt waren, sollen sie mehrere Gegenstände beiseite geschafft haben.

Immer weniger Verwertbares aus Haushaltsauflösungen kam beim HAZ an

Ins Rollen gebracht hatte den Prozess eine Anzeige des geschäftsführenden Vorstandes des HAZ, Dirk Lünenschloß. Der sagt vor Gericht aus, dass zuletzt immer weniger Verwertbares aus Haushaltsauflösungen bei dem gemeinnützigen HAZ-Verein angekommen sei. Daraufhin habe er u.a. die Mitarbeiter befragt. „Immer wieder“, so Lünenschloß, sei dabei der Name des heute 54-jährigen B. „aufgeploppt“, der damals als Kolonieführer fürs HAZ Haushaltsauflösungen abwickelte. Er habe daher bei der Polizei Anzeige gegen diesen erstattet.

Unterschlagung

In Paragraf 246 des Strafgesetzbuches ist geregelt, was juristisch unter Unterschlagung zu verstehen ist und welches Strafmaß diese nach sich ziehen kann.

Konkret heißt es: 1. Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. 2. Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 3. Der Versuch ist strafbar.

Auch in dem konkreten Fall, in dem es in diesem Prozess geht, soll B. der Kolonieführer gewesen sein. Ein Keyboard, einen DVD-Player, einen Bilderrahmen und eine Kaffeemaschine sollen er sowie die Angeklagten B. (39) und V. H. (35) damals gemeinsam zu V. H. gefahren haben, W. soll die Ware dort dann später abgeholt haben.

Der frühere Kolonieführer bestreitet die Vorwürfe

Diese Vorwürfe allerdings streitet der frühere Kolonieführer gegenüber Richter Johannes Kimmeskamp vehement ab. Die Waren, die er mit seinem Team bei den Haushaltsauflösungen abgeholt habe, „gehen alle zum HAZ, werden da aufgemöbelt und weiterverkauft“. Dass er heute vor Gericht stehe, so der 54-Jährige, liege wohl vielmehr daran, „dass die bei Mäck-Möbel ‘ne Hasskappe auf mich haben“. Weil er immer wieder auf Mängel bei der Arbeitssicherheit hingewiesen habe.

Auch interessant

Wie der 54-Jährige, so bestreiten auch zwei weitere Angeklagte die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Was den Umgang mit Ware aus Haushaltsauflösungen im Allgemeinen angeht, gelte: Wer als HAZ-Mitarbeiter selbst Interesse an einem Gegenstand habe, frage beim Verein nach dem Preis und kaufe dem Verein die Ware gegebenenfalls ab, sagt V. H. Und zum konkreten Fall sagt er: „Bei mir wurde nichts gelagert.“ Und W., der die Waren abgeholt haben soll, sagt: „Die Sachen kenne ich nicht.“

„Aus Dummheit“ mitgemacht

Der 39-jährige B. dagegen sagt, Keyboard und Co. seien bei ihm im Keller gelagert worden. Und dass der 54-jährige B. den Lkw gefahren habe, zudem er und V. H. am Tattag zum Team gehört habe. Wer die Ware abgeholt habe, wisse er aber nicht, „mein Keller steht ja Tag und Nacht auf“. Warum er denn da mitgemacht habe, fragt ihn Richter Johannes Kimmeskamp: „Aus Dummheit.“

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hält nach dieser Aussage die Anklage „für zumindest teilweise erwiesen“, fordert lediglich für W. Freispruch, da ihm die Abholung der Ware nicht nachgewiesen werden konnte, für alle anderen jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Richter Kimmeskamp schließt sich dem an. Auch er glaube dem 39-Jährigen. Zumal dieser als einziger der vier Angeklagten noch heute beim HAZ in Hattingen beschäftigt ist – „und ja jetzt um den Job fürchten muss“.