Hattingen. Es ist eine verworrene Geschichte um Wohnadressen und erschlichene Unterstützung: Jetzt hat das Amtsgericht Hattingen eine Frau (45) verurteilt.

Wegen Betrugs musste sich jetzt die 45 Jahre alte A. vor dem Amtsgericht verantworten. Angeklagt war die Mutter von drei Kindern, weil sie zu Unrecht vom Jobcenter 7922 Euro erhalten haben soll. Außerdem ist noch ein Strafbefehl offen ihn Höhe von 150 Euro, weil sie zu einer Verhandlung, die das Gericht in der Vergangenheit angesetzt hatte, nicht erschienen war.

Auch interessant

Es ist eine verworrene Geschichte um mehrere Wohnadressen und Umzüge, die beabsichtigt waren, aber nicht wie vorgesehen stattgefunden haben. Im Kern geht es darum, dass die 45-Jährige vom Jobcenter Geld für die Miete überwiesen bekommen hat, obwohl sie einige Monate gar nicht in der Wohnung lebte.

Bei der Zahlung der Miete an den Vermieter gab es Ungereimtheiten

Auch bei der Zahlung der Miete an den Vermieter gibt es Ungereimtheiten. Sie habe die Miete manchmal nur zum Teil an den Vermieter weitergegeben. Immer wieder gab es wohl Rückstände, mal gab die Frau einen Teil der Miete dem Vermieter bar auf die Hand, mal überwies sie einen Teil.

Auch interessant

Zurzeit, erklärte die Angeklagte, bekomme sie überhaupt keine Unterstützung mehr von der Behörde, weil man ihr sämtliche Leistungen gesperrt habe. Sie alle lebten jetzt vom Kindergeld. Ein Vertreter des Jobcenters erklärte, man habe recherchiert und herausgefunden, dass sich die Frau im fraglichen Zeitraum – vom 1. Oktober 2018 bis zum 31. Januar 2019 – gar nicht in Deutschland, sondern im Ausland aufgehalten habe. Es sei aber so getan worden, als sei die Wohnung bewohnt.

Seit Monaten habe sie keine Antwort vom Jobcenter bekommen

Das bestritt die Angeklagte. Sie habe die Kündigung vom Vermieter bekommen und eigentlich sei geplant gewesen, am 1. Oktober 2018 in eine andere Wohnung zu ziehen. Die sei aber nicht rechtzeitig fertig geworden und der Vermieter habe ihnen erlaubt, noch einige Zeit weiter in der Wohnung zu bleiben. Sie habe nie vorgehabt, das Jobcenter zu betrügen, erklärte sie. Vor einiger Zeit habe sie die Behörde angeschrieben, aber seit Monaten keine Antwort bekommen und auch keinen neuen Bescheid.

Auch interessant

Die gesamte komplizierte Darstellung nahm das Gericht der 45-Jährigen nicht ab. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Richter Johannes Kimmeskamp blieb indes etwas darunter und verurteilte A. wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1300 Euro. Man belasse es bei einer Geldstrafe, weil die Frau bisher nicht vorbestraft sei, erklärte der Richter.

Mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel