Hattingen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für Autofahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Die Bahn und einige Verkehrsbetriebe machen Angebote.

Das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz, der Besuch der Tante oder der Kurztrip ans Meer – viele Fahrten sind aufgrund von Corona zuletzt entfallen. Ob Auto oder Bahnfahrer: Verbraucher können unter bestimmten Bedingungen auch nachträglich Geld sparen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW:

Anpassung der Kfz-Versicherung

Autofahrer können ihre Kfz-Versicherung anpassen und dadurch Versicherungsprämie sparen. Denn die jährliche Fahrleistung ist oftmals ein wichtiges Merkmal zur Preisfindung. Wer also Corona-bedingt weniger Kilometer auf die Straße bringt, sollte bei seinem Autoversicherer wenn möglich eine Anpassung der Fahrleistung vornehmen. Je nach Tarif und Kilometern sind Ersparnisse von 100 Euro und mehr drin. Aber nicht vergessen: Nächstes Jahr wieder auf „Normalbetrieb“ umstellen.

Pausieren von Job- und Monatstickets

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Auch wer regelmäßig mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist, kann sparen. Einige Verkehrsbetriebe bieten das Pausieren von Ticket-Abos an. Wer seine Wochen- oder Monatskarte wegen Homeoffice oder Kurzarbeit nicht mehr in vollem Umfang nutzen kann, sollte sich bei seinem Anbieter erkundigen, ob die Aussetzung des Abos oder eine anteilige Erstattung des Ticketpreises möglich ist.

Reisegutschein für BahnCard-Inhaber

BahnCard-Inhaber erhalten aufgrund der eingeschränkten Reisemöglichkeiten einmalig einen Reisegutschein, den sie für künftige Bahnreisen nutzen können. Der Gutschein – je nach Bahncard im Wert von 10 bis 50 Euro – ist drei Jahre lang gültig. Besitzer einer Bahncard 25 oder Bahncard 50 können über bahn.de/bahncard-kulanz Kontakt aufnehmen und den Gutschein online beantragen.

„Home-Office-Abo“ der Bahn

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Flexibel zeigt sich die Deutsche Bahn außerdem mit der Einführung eines „Home-Office-Abos“. Es soll nach Angaben der Bahn bis zu 33 Prozent günstiger sein als die vergleichbare Monatskarte auf derselben Strecke. Das Ticket kann nur online gebucht werden und beinhaltet 20 Fahrten im Monat auf einer festgelegten Relation mit einem Teilstück im Fernverkehr.

Bei Schwierigkeiten mit Unternehmen des ÖPNV oder der Deutschen Bahn hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr: info@schlichtungsstellenahverkehr.de.

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