Hattingen. Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode eine wichtige Personalentscheidung für den EN-Kreis auf den Weg gebracht.
Der Kreistag hat sich festgelegt, dass erst nach der Kommunalwahl über die Nachfolge von Kreisdirektorin Iris Pott entschieden wird. Zudem wurde in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode deutlich, dass die digitale Zukunft der kreiseigenen Schulen nicht so schnell wie gewünscht umzusetzen ist.
Kreisdirektor
Der Ennepe-Ruhr-Kreis bekommt eine neue Kreisdirektorin bzw. einen Kreisdirektor. Die Amtszeit von Kreisdirektorin Iris Pott endet zum 31. Dezember 2020. Ohne inhaltliche Aussprache folgte der Kreistag mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Stelle Mitte August in regionalen und überregionalen Printmedien sowie im Internet öffentlich auszuschreiben. Das Ende der Bewerbungsfrist ist für den 9. Oktober vorgesehen. Im November 2020 sollen sich die geeigneten Bewerber den Fraktionen des neuen Kreistags vorstellen, die Wahl der neuen Kreisdirektorin bzw. des neuen Kreisdirektors könnte schließlich spätestens in der letzten Sitzung des Kreistags im alten Jahr am 14. Dezember erfolgen.
Digitales Lernen
Die Schüler der kreiseigenen Schulen müssen auf die neue digitale Unterrichtswelt noch ein wenig warten. Die FDP wollte eigentlich bereits zum Schuljahr 2020/21 die Voraussetzungen für das digitale Lernen beschließen. Doch diese Zeitschiene war zu ehrgeizig. Linken-Fraktionschef Helmut Kanand etwa warf er den Liberalen Effekthascherei vor: „Sechs Wochen – das kann man gar nicht schaffen.“
Beim gefassten Beschluss gibt es nun keinen Zeithorizont.
Geld für Online-Sitzung
Der Kreistag fasste zudem ohne Aussprache einstimmig einen Beschluss in eigener Sache. Es geht um Online-Fraktionssitzungen und die Gewährung von Entschädigungen dafür. Die Fraktionen folgten der Beschlussvorlage und erklärten Online-Fraktionssitzungen und Fraktions-Telefonkonferenzen bis zum Ende der zum 31. Oktober auslaufenden Wahlperiode für zulässig. Das wurde auch gleich für bereits zurückliegende Online-Fraktionssitzungen seit dem 1. März beschlossen, für die es nun ebenfalls Entschädigungen gibt.
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Wer nun erhofft, etwas über den finanziellen Umfang des Beschlusses zu erfahren, der wurde beim Blick in die Vorlage enttäuscht. Dort fand sich lediglich folgender Passus: „Es liegen derzeit keine abschließenden Erkenntnisse zur Anzahl der durchgeführten Online-Fraktionssitzungen vor. Dementsprechend kann die Höhe der zu leistenden Entschädigungen nicht eingeschätzt werden.“