Hattingen. Wiederholt stand ein 25-Jähriger in Hattingen vor Gericht. Obwohl er bereits eine Bewährungsstrafe hat, muss er auch dieses Mal nicht in Haft.

Ein 25-jähriger zweifacher Familienvater musste sich vor dem Amtsgericht Hattingen verantworten. Zum einen soll er seine Ehefrau an der Schulstraße zu Boden gestoßen und ihr das Handy abgenommen haben. Zum zweiten versuchte er, eine Schachtel Zigaretten bei Kaufland zu stehlen. Brisanz bekamen die Taten dadurch, dass der junge Mann zu dieser Zeit frisch verurteilt und auf Bewährung war.

Streit unter Eheleuten

Wegen anderer Delikte – er hatte beispielsweise ohne Fahrerlaubnis Briefsendungen ausgefahren, diese teilweise aber einbehalten und gegen das Postgeheimnis verstoßen – war er am Amtsgericht Hattingen 2019 zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er ging in Berufung. Das Landgericht milderte die Strafe ab – auf sieben Monaten auf Bewährung. Nun stand der Mann wieder vor Gericht.

Auch interessant

Bei der Verhandlung gab er die Taten zu. Verteidiger Peter Steffen sprach von eine Streit zwischen den Eheleuten, die damals in Scheidung lebten, sich nun aber wieder vertragen hätten. Das Handy sei auf seinen Namen gelaufen, deshalb habe er es zurückgefordert.

Bewährungshelferin setzt sich für Klienten ein

Die Bewährungshelferin des 25-Jährigen schilderte anfängliche Schwierigkeiten. Seit Februar gehe ihr Klient einer geregelten Arbeit nach, sei bei einer Schuldnerberatung, das Jugendamt sei wegen der Kinder involviert und das Paar wolle eine Eheberatung in Anspruch nehmen. „Ich würde mir wünschen, ihn weiter begleiten zu dürfen“, so die Bewährungshelferin.

Auch interessant

Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch zehn Monate Haft ohne Bewährung. Es sei nicht ersichtlich, dass der Angeklagte sein Verhalten ändere. Verteidiger Peter Steffen plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Bewährungsbeschluss des Landgerichts sei sinnvoll. Drei Jahre lang muss der 25-Jährige zu Drogenscreenings erscheinen – auch Verstöße gegen das Betäubungsmittel-Gesetz zählen zu seinen Vergehen.

Richter urteilt erneut auf Bewährung

„Ich möchte gerne weiter zu meiner Arbeitsstelle gehen, dort aufsteigen und meine Familie weiter aufbauen“, sagte der Angeklagte. Richter Johannes Kimmeskamp folgte der Staatsanwaltschaft weitestgehend, setzte die zehn Monate aber zur Bewährung aus. „Es ist mir nicht ganz leicht gefallen“, gab er zu. Ins Gewicht gefallen sei vor allem die Aussage der Bewährungshelferin.