Messerstecherei in Hattingen: Nach dem Täter wurde lange gesucht. Die Staatsanwältin erklärt, welche Regeln für die ausgesetzte Belohnung gelten.

Seit mehr als einem Monat ist der Täter mittlerweile auf der Flucht. Die Fahndung der Polizei nach dem Messerstecher verlief lange erfolglos. Dabei sind für Hinweise, die zur Ergreifung des Mannes führen, sogar insgesamt 4000 Euro Belohnung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft erklärt, wann Belohnungen zum Einsatz kommen und welche Regeln dafür gelten.

4000 Euro Belohnung ausgesetzt

Dem Mann wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Am 15. März soll er auf der Schulstraße in Hattingen einen 32-jährigen Mann mit einem Messer angegriffen haben. Das Opfer wurde bei der Attacke lebensbedrohlich verletzt und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Ein Mittäter wurde bereits festgenommen. Nach dem anderen wird unter anderem mit Plakaten weiter gefahndet. Eine Belohnung von 2000 Euro verspricht zum einem die Staatsanwaltschaft, zum anderen wurden von privater Seite weitere 2000 Euro in Aussicht gestellt.

Wofür Belohnungen ausgesetzt werden

Unüblich sei die Aussetzung einer Geldbelohnungen für die Hilfe von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder bei der Fahndung nach gesuchten Personen nicht, erklärt Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif. Sowohl die Staatsanwaltschaften wie auch die Polizeibehörden können zu diesem Mittel greifen.

Belohnt werden können grundsätzlich Hinweise, die zur Ergreifung oder Ermittlung des Täters führen oder auch die Herbeischaffung von Beweismitteln. Bis zu 5000 Euro können dafür angeboten werden. In dem aktuellen Hattinger Fall wurde die Belohnung für Hinweise, die zur Ergreifung des Beschuldigten führen, ausgesetzt.

Summe richtet sich nach Schwere der Tat

„Die Belohnung soll sich grundsätzlich in ihrer Höhe an der Schwere der Straftat oder der Gefährlichkeit der gesuchten Person orientieren“, erklärt Schweers-Nassif. „Die Aussetzung von Belohnungen über 5000 Euro bedarf der Zustimmung des Justizministeriums“, sagt die Staatsanwältin, die unter anderem für Gewaltverbrechen in Hattingen zuständig ist.

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Der Leiter der Behörde, die die Belohnung ausgesetzt hat, entscheidet schließlich über deren Verteilung und Auszahlung. Im Einzelfall kann sich auch das Justizministerium die Entscheidung vorbehalten.

+++Update+++

Der Mann hat sich im Mai selbst gestellt. Deshalb haben wir Namen und Foto entfernt.