Hattingen. Das Formular muss per Post noch im März bei der Arbeitsagentur eingegangen sein. Auch die Steuerberater in Hattingen haben zurzeit viel zu tun.

Die Arbeitsämter kommen mit dem Ansturm an Anfragen kaum noch klar. Durch die Corona-Krise sei der Bedarf an Information für die Arbeitgeber zurzeit enorm hoch.

„Vor allem geht es jetzt um das Kurzarbeitergeld“, berichtet Ulrich Brauer von der Arbeitsagentur Hagen, die auch für Hattingen zuständig ist. „Mitarbeiter werden intern umgesetzt, Berufsberater in einem Crashkurs auf die Bedürfnisse jetzt geschult.“

Mit verschiedenen Hotlines versucht das Arbeitsamt, die Flut an Fragen zu bewältigen. Mindestens hundert Anfragen per Telefon liefen täglich im Arbeitsamt auf, so dass viele trotz aller Bemühungen in der Warteschleife landeten, so Brauer. Bundesweit seien bis Anfang vergangener Woche mehr als 76.000 Fälle von Kurzarbeitergeld angezeigt worden. Einen lokalen Überblick konnte das Arbeitsamt noch nicht geben.

Rückwirkend ist eine Zahlung nicht möglich

„Man kann so ein Formular online ausfüllen, muss es dann ausdrucken, unterschreiben, eintüten und auf jeden Fall per Post abschicken“, betont der Pressesprecher. Diese Briefe müssen per Post noch im März bei der Agentur eintreffen, wenn das Kurzarbeitergeld noch für den Monat ausgezahlt werden soll. „Denn rückwirkend ist eine Zahlung nicht möglich.“

Arbeitsagentur-Sprecher Ulrich Brauer.
Arbeitsagentur-Sprecher Ulrich Brauer. © Hagen | Arbeitsagentur

Richtig groß geworden sei der Druck ab dem 12. oder 13. März. Branchen, bei denen seit Jahren und Jahrzehnten keine Kurzarbeit herrschte, seien jetzt richtig in Nöten: Gastrobetriebe, Friseure, Einzelhandel, Handwerker und Hotels. Viele gesetzliche Neuregelungen gibt es jetzt in der Corona-Krise, mit denen sich auch die Mitarbeiter des Arbeitsamtes auseinandersetzen müssen.

Gezahlt wird 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns

Neu ist zum Beispiel, dass es staatliche Hilfe schon gibt, wenn zehn Prozent der Beschäftigen zehn Prozent Arbeitsausfall haben. Gezahlt wird bei dem Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Für Personen, die noch ein Kind oder mehrere auf der Steuerkarte haben, werden 67 Prozent gezahlt. Auch für Sozialabgaben muss der Arbeitgeber, der solche Probleme hat, nicht mehr aufkommen. „Die Beiträge übernimmt der Staat.

„Genau abgerechnet wird dann später“

„Das Kurzarbeitergeld sei auch in früheren Zeiten ein sehr wirksames Instrument gewesen, die Durststrecke nach einer Krise zu überwinden. Brauer: „Man kann auch vorsichtshalber für die ganze Belegschaft Kurzarbeitergeld beantragen, das ist in Ordnung. Genau abgerechnet wird dann später.“ Es sei aber bei dem Ansturm davon auszugehen, dass die Auszahlung noch ein paar Wochen dauert.

Einen nie da gewesenen Arbeitsanfall haben auch die Steuerberater im Augenblick. „Es rappelt gerade im Karton“, sagt Andre Seidel. Unfassbar viele Klienten beantragten zurzeit Kurzarbeit. „Mit der Thematik haben wir uns Jahre und Jahrzehnte nicht befassen müssen. Jetzt sind auch die Bedingungen gelockert und geändert, da müssen auch wir uns einarbeiten.“

Ein zentraler Software-Anbieter muss seine Programme gerade umschreiben

Ein zentraler Software-Anbieter, mit dem die Steuerberater arbeiten, muss seine Programme gerade umschreiben. Entschieden sei im Augenblick noch gar nicht, wer die Gelder auszahlen soll. „Das Hilfspaket ist von der Bundesregierung ja gerade erst beschlossen worden“, gibt Seidel zu bedenken.

„Eines ist allerdings klar, die Banken, die wohl auszahlen werden, haben ja eigene gesetzliche Vorschriften und müssen eine Risikobeurteilung vornehmen.“ Ob das mit der Soforthilfe alles so reibungslos klappe, daran könne man Zweifel anmelden, äußert sich der Steuerberater eher skeptisch.