Hattingen. Die Corona-Krise hat Hattingen fest im Griff. Hier gibt es eine Übersicht, was sich durch die Verbreitung des Coronavirus alles verändert hat.

Die Regeln sind auch in Hattingen seit Montag noch ein bisschen strenger als zuvor. Was neu ist, was bestehen bleibt, an wen sich Betroffene wenden können – ein Überblick:

Apotheken

Die Apotheken haben nach wie vor geöffnet, bisweilen sogar mit leicht verlängerten Öffnungszeiten. Es bilden sich lange Schlangen, bis weit aus dem Ladengeschäft heraus, weil sich die Menschen an die Abstandsregel halten.

Bahnen und Busse

Die S-Bahn-Linie 3 verkehrt zwischen Hattingen und Oberhausen nur noch stündlich (Abfahrt in Hattingen um .33; in Oberhausen .48).

Auch interessant

Um die öffentliche Mobilität auch in den frühen Morgenstunden sicherzustellen, fährt die Bogestra ab Betriebsbeginn im üblichen Montags- bis Freitagsfahrplan. Nach 8 Uhr wird das Angebot auf den Samstagsfahrplan umgestellt. Die Fahrplantabellen stehen auf www.bogestra.de zum Download bereit. Nicht unterwegs sind die Nachtexpress-Busse sowie die Einsatzwagen, die zur Verstärkung im Schulbetrieb eingesetzt werden.

Auch die Verkehrsgesellschaft (VER) hat auf den Samstagsfahrplan umgestellt (www.ver-kehr.de).

Banken

Die Sparkasse Hattingen beschränkt ihren Publikumsverkehr auf die Hauptstelle an der Roonstraße sowie die Geschäftsstelle Welper (Im Welperfeld 10). Die übrigen Standorte sind nur noch telefonisch erreichbar.

Auch interessant

Die Volksbank Sprockhövel-Hattingen bittet zum Schutz der Mitarbeiter darum, auf „vermeidbare persönliche Kontakte zu verzichten“. Deshalb sollen Besuche in den Geschäftsstellen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sein. Der Bargeldverkehr wird nur noch über die Automaten abgewickelt – Münzgeld bekommen Kunden bei Bedarf in den Geschäftsstellen in Hattingen und Sprockhövel.

Bürgertelefone

Die Stadt Hattingen hat die Rufnummer (02324) 204-4700 eingerichtet (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr), um zu den allgemeinen Einschränkungen im Stadtleben zu informieren.

Gesundheitliche Fragen zum Coronavirus können über das Bürgertelefon des Kreisverwaltung (Gesundheitsamt) gestellt werden, das unter 02333/ 403 14 49 (täglich von 8 bis 18 Uhr) erreichbar ist.

Frisöre und Baumärkte

Mit der Entscheidung vom Sonntag ist Dienstleistern, bei denen ein Mindestabstand von anderthalb Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (etwa Frisöre, Nagelstudios, Tätowierer, Massagesalons) der Betrieb untersagt.

Welche Strafen drohen

Die neuen Kontaktverbots­regeln gelten seit Montag. Für NRW ist festgelegt worden, dass sie bis zum 20. April andauern – also auch für die komplette Zeit der Osterferien.

Das Ordnungsamt und die Polizei kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung kann es ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geben. Die Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Bau- und Gartenmärkte dürfen indes zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern weiterhin geöffnet werden – für den Einlass von Privatkunden müssen dabei bestimmte Infektionsschutz-Vorkehrungen getroffen sein.

Gastronomie

Auch Gaststätten dürfen ab sofort nicht mehr öffnen. Was erlaubt ist: Abhol- und Bringservice – der Verzehr ist allerdings in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung verboten.

Kita und Schule

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben jetzt auch Familien, in denen nur ein Elternteil in einem der so genannten systemrelevanten Berufe (etwa Pflegekräfte, Verkäuferinnen und Verkäufer im Supermarkt oder Ärzte) arbeiten – bislang mussten beide in diesen Berufen tätig sein. Künftig können Kinder auch am Wochenende und in den Osterferien in die Schule oder Kita geschickt werden, so die Landesregierung.

Krankenhäuser

Auch interessant

Krankenbesuche sind grundsätzlich verboten, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Zudem darf es Ausnahmen geben, wenn sie ethisch-sozial geboten sind, etwa bei Palliativpatienten.

Lebensmittelgeschäfte

Die Geschäfte haben geöffnet, zum Teil gelten aktuell zeitliche Einschränkungen an den Frischetheken. Die Betreiber sind angehalten, zum Schutz ihrer Mitarbeiter, aber auch der Kunden auf die Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter zu achten. Viele bitten bereits um zwei Meter Anstand.

Seniorenheime

Auch hier gilt ein generelles Besuchsverbot – mit individuellen Ausnahmen wie bei Krankenhäusern.

Tankstellen

Tankstellen haben nach wie vor geöffnet.

Verwaltungen und Behörden

Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Besucher soll der persönliche Kontakt vermieden werden. Telefonisch sind die Einrichtungen zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

Auch interessant


Einige zentrale Rufnummern:
Stadtverwaltung 02324/ 204-0
Kreisverwaltung 02336/ 93-0
Arbeitsagentur 0800 / 4 5555 00
Amtsgericht 02324/ 505-0
Finanzamt: 02324/ 208-0

Werkstätten und Handwerk

Autohäuser dürfen zurzeit zwar nicht beraten und verkaufen, sie dürfen aber nach wie vor Werkstatt-Service anbieten. Handwerker können weiterarbeiten, müssen sich aber an die vorgegebenen Regeln halten.