Hattingen. Kinderpornografie übelster Sorte teilte ein Mann aus Hattingen über Instagram und Periscope. Wie die Polizei auf seine Spur kam und das Urteil.

Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie der übelsten Sorte musste sich jetzt ein 47-jähriger Hattinger vor Gericht verantworten. Bilder und Videos hatte er über Instagram und Periscope geteilt. Vom Gericht wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Hinweise auf Kinderpornografie aus den USA

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Schon im Jahr 2017 hatte der ledige und kinderlose Hattinger Bilder und Videos im Internet hochgeladen, die harte Kinderpornografie zeigen. Auf die Spur kam ihm dabei die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC). Die übermittelt in solchen Fällen Hinweise an deutsche Ermittler. Einer Mitteilung des Bundeskriminalamtes zufolge, erhielt es 2018 rund 70.000 solcher Hinweise auf Kinderpornografie mit Bezügen nach Deutschland. Die Zahl hatte sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Unter den Hinweisen befand sich auch die IP-Adresse, die zu dem 47-jährigen Hattinger führte.

Im vergangenen Jahr durchsuchte die Polizei schließlich die Wohnung des Angeklagten. Gefunden wurden auf einem Laptop, einem i-Pad und zwei Handys etwa 3000 Bilder und Videos mit kinderpornografischen Szenen.

Auch Darstellungen von Kleinkindern

Strafen für Kinderpornografie

Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine kinderpornografische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. Wer Kinderpornografie besitzt, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kinderpornografisch ist eine Schrift laut Gesetzgeber, wenn sie sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren zeigt. Zudem fällt darunter die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung und die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes.

Es ist schwer zu ertragen, als der Vertreter der Staatsanwaltschaft Beschreibungen einiger Aufnahmen in der Anklage verliest. Er beschreibt Oral-, Vaginal- und Analverkehr Erwachsener mit Kindern vom Kleinkindalter bis zu schätzungsweise acht Jahren.

Nachdem der Angeklagte in der polizeilichen Vernehmung noch angegeben hatte, die Bilder nur geteilt zu haben, „um solchen Leuten auf die Schliche zu kommen“, gibt er nun vor Gericht alles zu.

Geständnis aber keine sichtbare Reue

Locker zurückgelehnt und mit regloser Miene erklärt er: „Ich habe die ganz normal offiziell übers Internet geladen. Das war kein Darknet oder so.“ Frei zugängliche soziale Netzwerke habe er dafür genutzt – Instagram und Periscope nennt der Hattinger. Inzwischen habe er diese Kontakte aber gekappt.

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Das Geständnis des Angeklagten wertet der Vertreter der Staatsanwaltschaft positiv. Auch Vorstrafen hat der Angeklagte bisher nicht. Aber durch sein Handeln schaffe der Hattinger eine hohe Nachfrage: „Das trägt dazu bei, dass immer wieder solche Aufnahmen produziert werden“, betont der Vertreter der Staatswaltschaft. Zudem habe die gelassene Haltung des Angeklagten vor Gericht keine Reue erkennen lassen. Strafverteidiger André Wallmüller betont, der Eindruck täusche. Sein Mandant habe Angst um seine Zukunft.

Urteil des Amtsgerichtes Hattingen

Richter Johannes Kimmeskamp folgt dem Antrag und der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Die allerdings wird auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 47-Jährige 1200 Euro an den Verein Westfälisches Kinderdorf zahlen.

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„Es ist keine besonders hohe kriminelle Energie nötig, weil das so einfach zu bewerkstelligen ist“, resümiert Kimmeskamp. Er erinnert aber mit Nachdruck daran, dass es bei solchen Bildern immer Geschädigte gebe – in diesem Fall zum Teil sehr junge. „Es ist ein unfassbares Leid, das damit verbunden ist.“