Hattingen. Eine Frau aus Hattingen kauft online auf den Namen ihres Ex Möbel, Parfüm und Schuhe. Depressionen seien der Grund. Jetzt stand sie vor Gericht.

Eine 49-Jährige Hattingerin musste sich vor Gericht verantworten, weil sie im Namen ihres Ex-Mannes ein Online-Kunden-Konto eröffnete, mit dem sie insgesamt 13 Mal im Internet einkaufte. Unter anderem bestellte sie Möbel, Parfüm und Schuhe. Die Einkäufe tätigte sie zwischen Januar und Oktober 2017. Anfangs habe sie, laut Verteidiger Steffens, die Rechnungen selbst begleichen wollen. Sie vereinbarte Ratenzahlungen, schaffte es aber nicht, den Forderungen nachzukommen. Die Gläubiger wandten sich folglich an den Ex-Mann, auf dessen Namen die Ratenzahlungen vereinbart wurden.

Schuldnerberatung in Hattingen hilft

Die Angeklagte gab die Vorwürfe zu und ließ über ihren Anwalt erklären, dass sie zum Tatzeitpunkt unter schweren Depressionen litt, was auch das Attest des Amtsarztes bestätigte. Mittlerweile sei sie in Behandlung und auch ihre Schulden versuche sie in den Griff zu bekommen; dafür wandte sie sich an die Schuldnerberatung.

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Die Geldstrafe für zwei Einzeltaten, zu der sie im Februar vergangenen Jahres verurteilt wurde, zahle sie in Raten ab. All diese Umstände und ihr Geständnis, das Richter Johannes Kimmeskamp ihr „hoch anrechnet“, ließ er als mildernd gelten und verurteilte die Frau zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, die er auf zwei Jahre aussetzte.

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe

Damit folgte er den Forderungen der Vertretung der Staatsanwaltschaft nicht, die eine Geldstrafe von 1200 Euro vorschlug sowie, dass die Beschuldigte die Kosten des Verfahrens trägt. „Ich habe mir lange Gedanken gemacht“, erklärte Kimmeskamp bei seiner Urteilsbegründung. „Ich halte die Bewährungsstrafe für die gerechte Lösung. Sie haben nach der Trennung den Halt verloren, und ich gehe nicht von einem gewerbsmäßigen Betrug aus. Die Tat steht im Vordergrund und nicht der Wert an sich.“ Deshalb habe er für jede Tat zwei Monate veranschlagt. Als Gesamtstrafe – unter Einbeziehung des vorherigen Urteils und den mildernden Umständen – komme er auf sechs Monate.

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