Hattingen. Von Prüfzertifikaten bis zur digitalen Dokumentation: Apotheker Michael Mahl erläutert, was für seine Berufsgruppe im Umgang mit Substanzen gilt.
Die Apotheker-Branche zeigt sich betroffen vom Tode einer jungen Mutter und ihres Neugeboren, die jüngst nach der Einnahme eines in einer Kölner Apotheke hergestellten Glukosemittels gestorben sind. Die Kontrollen, die Apotheken bei der Herstellung von Rezepturen erfüllen müssen, hält Michael Mahl (39), Vorsitzender der Bezirksgruppe Ennepetal-Ruhr des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, aber für ausreichend: „Sie sind sehr, sehr engmaschig.“ Damit genau so etwas wie in Köln eben nicht passiere.
Strenge Auflagen – nicht allein bei der Zubereitung selbst
Von harnsäurehaltigen Cremes für Kinder mit Schuppenflechte über Zäpfchen und Tabletten mit Wirkstoffen, die in den Fertigmedikamenten so nicht enthalten sind, bis hin zu Cannabis-Präparaten für Schmerzpatienten: Nach einem vom Arzt verordneten Rezept dürfen Apotheker sowie Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) Arzneimittel individuell zubereiten. Unter Einhaltung strenger Auflagen. Und die beziehen sich nicht allein auf die Zubereitung selbst.
Mahl, unter anderem Inhaber der Paracelsus-Apotheke in Hattingen, erläutert: Jede Substanz, die eine Apotheke bezieht, sei mit einem Prüfzertifikat des Herstellers versehen. Dieser garantiere damit, dass es sich tatsächlich um die jeweilige Substanz handelt. Und dass der jeweilige Stoff zudem keine Verunreinigungen enthält. „Dennoch“, so Mahl, „sind wir Apotheker verpflichtet, die Substanz noch einmal selbst zu überprüfen.“
Amtsapotheker kontrollieren die Einhaltung der Vorschrift
Regelmäßig kontrollierten zudem Amtsapotheker die Einhaltung dieser Vorschrift.
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Auch die individuelle Zubereitung von Arzneimitteln nach Rezept – die so genannte Rezeptur – müssten er und seine Kollegen sehr detailliert dokumentieren, betont Mahl.
Herstellungsprotokoll wird gespeichert
Die Waage für das Abwiegen einzelner Wirkstoffe und das Rührgerät für die Anmischung der Arzneimittel etwa seien digital miteinander vernetzt, Das jeweilige Herstellungsprotokoll werde zudem gespeichert. „Wir haben eine ganz hohe Nachweispflicht“, so Mahl. Und ergänzt: Regelmäßig seien Apotheker zudem angehalten, ihre Arbeitsweise bei der Medikamentenherstellung durch das Zentrallabor der deutschen Apotheker in Frankfurt überprüfen zu lassen. „Wir müssen dort nachweisen, dass wir es können.“
Glucose-Lösung: leicht herstellbares Standard-Präparat
Umso schwerer ist für den 39-Jährigen vorstellbar, wie es zu den Toden von Köln kommen konnte. Glucose-Lösungen, wie sie jetzt die verstorbene junge Frau zur Feststellung von Schwangerschaftsdiabetes eingenommen hat, würden Apotheker „täglich herstellen“, so Mahl. Das sei ein leicht herstellbares Standard-Präparat. Es sei von daher „erst Recht schwer vorstellbar, dass so etwas passiert“.
In der Pinguin-Apotheke hat es noch keine Anfragten besorgter Kunden gegeben
Wie Mahl, so ist auch seine Kollegin Irina Rudolph (40), Inhaberin der Pinguin-Apotheke im Reschop Carré, „schwer erschüttert“ über den Vorfall in Köln. Anders als bei dem Vorsitzenden der Bezirksgruppe hat es in der Pinguin-Apotheke aber noch keine Anfragten besorgter Kunden gegeben, sagt PTA Sandra Schnell (33): „Nicht einer hat uns bislang auf dieses Thema angesprochen.“ Dass die Apotheke in Köln das Glucose-Präparat selbst angemischt hat, habe sie indes verwundert: „Bei uns gibt es den standardisierten oralen Glucose-Toleranztest in einer Fertigzusammensetzung.“
>>> WIE MAN APOTHEKER WIRD
Apotheker sind Pharmazeuten, die als Fachkräfte zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind. Sie beschäftigen sich insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Beratung von Verbrauchern und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen.
Auf ein Pharmazie-Studium von mindestens acht Semestern folgt das Praktische Jahr, von dem mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke abgelegt werden müssen. Nach dem Dritten Staatsexamen kann man dann die so genannte Approbation beantragen. Apotheker benötigen zudem eine ärztliche Bescheinigung, gesundheitlich als Apotheker geeignet zu sein, und ein po lizeiliches Führungszeugnis