Hattingen. Ein Hattinger wird zum wiederholten Male wegen Betrugs verurteilt. Diesmal erhält er eine elfmonatige Freiheitsstrafe – auf Bewährung,

„Es ist das typische Verhalten eines Betrügers. Immer wieder andere Ausreden“, sagte Richter Johannes Kimmeskamp. Mehrfach war der Angeklagte aus Hattingen in den vergangenen Jahren wegen Betrugs verurteilt worden. Ein weiteres Mal kam am Mittwoch am Amtsgericht hinzu. C. erhielt eine elfmonatige Freiheitsstrafe – zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.

Freundin der Familie fragte, ob C. ihr nicht einen Computer besorgen könne

Das Betrugsopfer war ausgerechnet die Patentante der Tochter des Angeklagten. Denn es bestand eine enge Freundschaft zwischen der Geschädigten H. und der Familie des Angeklagten. Im Jahre 2015 arbeitete der jetzt Arbeitslose in einer Computerfirma. Aus dem Grunde fragte die Freundin der Familie, ob C. ihr dort nicht einen Computer besorgen könne. Sie drückte ihm 1495 Euro in die Hand – auf den Computer aber wartete sie vergeblich.

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Der Angeklagte versicherte, er habe das Geld eingezahlt, habe H. sogar den Lieferschein gezeigt und sie immer wieder gefragt, ob sie das Gerät nicht selbst abholen könne. Aber immer habe sie andere Gründe gehabt, nicht zu fahren.

Immer wieder nachgefragt, was mit der Lieferung sei

Diese Geschichte hörte sich bei der Geschädigten völlig anders an. Sie habe immer wieder nachgefragt, was mit der Lieferung sei. Einmal habe er ihr erzählt, der Lkw stecke im Stau, dann sei der passende Schlüssel nicht vorhanden gewesen. „Ich habe aber nie eine Information von DHL bekommen, dass der Computer auf dem Weg zu mir ist“, sagte H.

Irgendwann schaltete die Geschädigte einen Anwalt ein, es wurde eine Ratenzahlung von 50 Euro pro Monat von C. an H. vereinbart. Das klappte einige Zeit ganz gut, bis C. die Zahlung im Juli 2017 einstellte. Schließlich erstattete H. Anzeige.

Geschädigte muss jetzt noch 1500 Euro an ihren Anwalt zahlen

Die Restzahlung von 465 Euro, die bis zum Prozess ausstand, legte der Angeklagte am Mittwoch auf den Tisch. Doch die Geschädigte muss jetzt noch 1500 Euro an ihren Anwalt zahlen. Laut Bewährungshelferin versuche C. nie, Dinge von sich aus zu regeln, stets müsse die Vollstreckungskammer tätig werden.

Wegen des Betrugs haben sich die ehemaligen Freunde völlig zerstritten.