Hattingen. Wer öffentliches Grün in der Sommerhitze gießt, kann sich von der Stadt Geld erstatten lassen. So schonen Sie beim Gießen den Geldbeutel.

Carsten Herbertz möchte Pflanzen retten. Dafür gießt er die Bäume nahe seines Hauses an der Grünstraße. Die zusätzlichen Wasserkosten möchte er gern erstattet haben. Jetzt steht fest: Von den Abwassergebühren für das versickerte Gießwasser, können sich Bürger befreien lassen.

Auch in diesem Sommer rief die Stadt Hattingen die Bürger dazu auf, Bäume zu gießen. Diesem Aufruf folgt Carsten Herbertz (60). Schon im Sommer 2018 kümmert er sich um sechs, sieben Bäume gegenüber seines Hauses und um ein paar große Bäume an der Realschule. „Bei den Extrembedingungen muss man ja was tun“, findet Herbertz.

Befreiung von der Abwassergebühr

Auch interessant

Er besorgt sich lange Schläuche und eine Wasseruhr. So kann er verfolgen, wie viel Wasser er den Bäumen gibt. 2018 seien das etwa zwanzig Kubikmeter – also 20.000 Liter Wasser – gewesen. Er hofft, dass die Stadt ihm die Kosten (etwa 50 Euro) erstattet. Wenigstens die Abwassergebühren-Befreiung sollte möglich sein, glaubt der Pflanzenretter.

Aber beim Fachbereich Finanzen macht man ihm wenig Hoffnung. Diese Befreiung beziehe sich nur auf Wasser, das auf dem privaten Grundstück versickere. Er könne es ja trotzdem mit einen Antrag versuchen. Herbertz winkt ab: „Wegen zwanzig, dreißig Euro dachte ich mir, ich lasse den Aufwand sein.“

Gelsenwasser und Stadtwerke erstatten keine Kosten

Die Wasseranbieter – Gelsenwasser und die Stadtwerke Hattingen – können die Bürger nicht entlasten, wenn sie öffentliche Pflanzen gießen. Beide halten es für nicht umsetzbar, denn man könne nicht bei jedem Privatkunden nachverfolgen, wofür er das Wasser verwende. Stattdessen spenden die Wasseranbieter zehn Millionen Liter für die Bewässerung öffentlichen Grüns an die Kommune.

Auch interessant

Auch Carsten Herbertz gießt in diesem Sommer wieder. Allein vier Kubikmeter Wasser spendet der 60-Jährige in der vergangenen Woche einem großen Ahorn.

Antrag auf Absetzung der nicht dem Kanal zugeführten Wassermenge

Auf Anfrage der WAZ erklärt die Stadt nun: Grundsätzlich ist es möglich, einen „Antrag auf Absetzung der nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführten Wassermenge“ zu stellen. Dafür brauche es einen geeichten Wasserzähler, den man fotografieren und das Bild mit den Antrag einreichen müsse. „Die Jahreszahl des Eichstempels muss erkennbar sein und darf maximal sechs Jahre zurückliegen“, so Stadtsprecher Thomas Griesohn-Pflieger.

Gegenrechnen, ob sich ein Antrag lohnt

Auch interessant

So ein Wasserzähler koste im Baumarkt 30 bis 40 Euro, schätzt der Pressesprecher. „Und ein Kubikmeter Wasser 2,68 Euro. Ob sich das lohnt, muss jeder selbst entscheiden.“ Carsten Herbertz wird den Antrag nun stellen – das geht bis zum 31. Januar 2020 für das zurückliegende Jahr. Er hat seine geeichte Wasseruhr im Internet gekauft und da war sie deutlich günstiger.