Hattingen . Ein Nachbarschaftsstreit endete in Hattingen vor Gericht. Die Seniorin verstand den Richter zwar schlecht, warf den Nachbarn aber Ruhestörung vor
Ein Hattinger (39) musste sich am Freitag vor Gericht wegen Beleidigung verantworten. Seine Nachbarin (73) zeigte ihn an, weil er sie am 22. März diesen Jahres beleidigend beschimpft haben soll. „Dabei habe ich ihn nur gebeten, die Tür beim nächsten Mal bitte leise zu schließen“, beteuerte die Frau vor Gericht.
Der Angeklagte erzählte eine ganz andere Version: Gegen 22 Uhr sei er mit seiner Freundin kurz noch einmal in die Wohnung gegangen, um seine Katze zu füttern. „Wir haben uns in normaler Zimmerlautstärke unterhalten.“ Dann sei seine Nachbarin aus ihrer Wohnung gekommen und habe ihn „angemeckert“. „Ich habe dann gesagt, dass sie wieder zurück in ihre Wohnung gehen und ruhig sein solle.“
Wiederholte Streits unter Nachbarn
Mit der Nachbarin sei es schon wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Dann gab es aber auch wieder Phasen, wo sie sich entschuldigt habe. Die Freundin des Angeklagten, die in einer separaten Wohnung im Haus wohnt, erklärte, dass sie schon seit 2017 nicht mehr mit dieser Nachbarin rede ob ihres Verhaltens.
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Die 73-Jährige verständigte nach dem Vorfall die Polizei. Vor Gericht hatte die als Zeugin geladene Frau Angst, selbst verurteilt zu werden und wirkte verwirrt. „Sie haben Probleme mit dem Gehör“, fragte Richter Christian Amann in der Vernehmung, in der es immer wieder Verständigungsschwierigkeiten gab. Das bestätigte sie und auch ihre Psyche sei ein Problem.
Mangel an Beweisen
Auch das Gericht gewann schnell den Eindruck, dass die Zeugin nicht allein wegen des schlechten Gehörs die Fragen des Richters nicht ausreichend beantworten konnte. „Er“, damit meinte sie den Angeklagten, „kann ja viel besser sprechen und hat einen Anwalt. Der gewinnt“, meinte die 73-Jährige.
Richter Amann entschied schließlich wirklich, den Hattinger aus Mangel an Beweisen freizusprechen. „Ob Sie sich haben hinreißen lassen, kann ich nicht ausschließen.“ Da die Verurteilung aber nur mit der Aussage der Nachbarin hätte erfolgen können, und sie „Schwierigkeiten in Kommunikation und Wahrnehmung“ habe, sprach das Gericht den Angeklagten frei.