Hattingen. Die 32-Jährige hat private Rechnungen wie für eine Waschmaschine an ihren Chef geschickt. In der Firma versteckte sie den Briefkastenschlüssel.

Eine 32-jährige alleinerziehende Mutter von zwei Kindern musste sich am Montag vor dem Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Im Mai 2017 bestellte die Frau für ihren Sohn einen Schultornister und weitere Utensilien zur Einschulung. Als Lieferadresse gab sie die Firma in Velbert an, wo sie tagsüber arbeitete. Dass sie aber auch die Rechnungen an diese Adresse, namentlich an ihren Arbeitgeber, ausstellen ließ, wurde ihr nun zur Last gelegt. Wenig später ließ sie sich eine neue Waschmaschine ins Büro liefern und bestellte außerdem Kleidung über die Rechnungsadresse ihres Chefs.

Über lange Zeit nicht an die Post gekommen

Vor Gericht gestand die Frau zwar, beteuerte aber, sie habe ihren Arbeitgeber nicht betrügen wollen. „Ich wollte die Waschmaschine selbst bezahlen. Und die Schulsachen hätte eigentlich meine Ex-Schwiegermutter übernehmen wollen, wenn wir uns nicht zerstritten hätten.“ Der ehemalige Chef der Angeklagten brachte die Sache schließlich zur Anzeige, als er einen Mahnbescheid in die Hände bekam, den er nicht zuordnen konnte. „Ich habe mannigfaltige Ausreden gehört, wo der Briefkastenschlüssel heute sei, und bin über lange Zeit nicht selbst an meine Post gekommen“, erklärte der 58-Jährige vor Gericht.

Der Anwalt forderte Freispruch

Dieses „Hammer-Indiz“, wie Richter Kimmeskamp die Sache mit dem Briefkastenschlüssel bei der Urteilsbegründung nannte, war der entscheidende Hinweis für das Gericht, den Tatvorwurf als bewiesen anzusehen. „Das Strafgesetz sieht mindestens sechs Monate Freiheitsentzug vor“, erklärte der Staatsanwalt. Die Taten zusammengenommen, forderte er ein Jahr auf Bewährung. Der Anwalt forderte Freispruch. Der gewerbsmäßige Betrug sei nicht gegeben. Richter Kimmeskamp erkannte jedoch eine deutliche Absicht der Angeklagten und setzte das Jahr Haft für drei Jahre zur Bewährung aus.