Hattingen. . Im Messerstecher-Prozess um den „Philosophen“ aus Hattingen geht die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vor. Der Bundesgerichtshof entscheidet.
Die Staatsanwaltschaft Essen hat nach dem Freispruch gegen den Hattinger Obdachlosen Klaus-Peter B. Widerspruch gegen das Urteil des Schwurgerichts eingelegt. Sie will in Revision gehen und das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen.
Am 17. Mai war der 66-jährige Hattinger freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihm versuchten Totschlag vorgeworfen, nachdem er am Morgen des 1. November auf einen 27-jährigen Sprockhöveler eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt hatte.
Bundesgerichtshof soll über das Urteil neu entscheiden
Das Gericht ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Obdachlose Hattinger, der als der „Philosoph“ bekannt ist, in Notwehr gehandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen sechs Jahre Haft gefordert.
Revision ist neben der Berufung ein Mittel, gegen ein Urteil vorzugehen. Sie greift, wenn das Landgericht das Urteil in erster Instanz gefällt hat, erklärt Oberstaatsanwältin Anette Milk.
Keine neuen Beweise, sondern formale Bewertung
Im weiteren Verfahren ist der Bundesgerichtshof zuständig. Der führt keine neue Beweisaufnahme durch, sondern prüft das Urteil rein formal und entscheidet, ob es aufgehoben, bestätigt oder das Verfahren eingestellt wird. „In 90 Prozent der Fälle wird das Urteil bestätigt“, sagt Milk.
Noch befinden sich die Akten am Landgericht. Wenn sie mit Urteilsbegründung zurück bei der Staatsanwaltschaft sind, kann diese ihren Einspruch schriftlich begründen. Dann geht es in die nächste Instanz.