Hattingen. Der Pizzafahrer hat eine Kundin unverhofft auf den Hals geküsst und von ihr eine Anzeige bekommen. Vor Gericht räumt er den Körperkontakt ein.

EVA ARNDT

Einen Fall von sexueller Belästigung musste am Mittwoch Richter Johannes Kimmeskamp am Amtsgericht verhandeln. Eine 42-jährige Krankenschwester hatte sich eine Pizza ins Haus bestellt, weil sie einen Wasserschaden hatte. Es kam der Angeklagte M. und lieferte das Essen aus. Im Wohnzimmer sprachen die beiden über den Wasserschaden und M. bot an, der 42-Jährigen bei der Renovierung zu helfen.

Man ist schnell beim Du gewesen

Man sei schnell beim Du gewesen, es könne sein, dass sie ihre Hand auf seinen Arm gelegt habe, zumal auch in ihrem Beruf die Distanz zu denen, die sie betreut, schnell schwinden würde. Die beiden tauschten ihre Handynummern aus, sie bezahlte die Pizza und man ging in den Flur, um sich zu verabschieden.

Doch da sei es überraschenderweise zu einer Umarmung durch M. gekommen. Er habe sie auf den Hals geküsst und versucht, ihre Hand in den Schritt zu ziehen. Kurz nachdem er weg war, schrieb die Frau eine Whatsapp und teilte ihm mit, dass das Verhalten, das er an den Tag gelegt habe, absolut nicht gehe.

Nachbar rät zu einer Anzeige

„Ich bin dann zu meinem Nachbarn gegangen und habe ihm von dem Vorfall erzählt. Er hat mir gesagt, ich solle den Mann unbedingt anzeigen, so etwas gehe ja gar nicht.“ Das tat sie dann auch. Sie habe aber selbst nicht gedacht, dass die Sache dann schließlich vor Gericht landen würde, zumal ihr ein Polizist gesagt habe, dass man nicht wisse, was aus so einem Fall wird.

Der Angeklagte räumte ein, dass es Körperkontakt gegeben habe. „Sie haben die Situation völlig falsch eingeschätzt“, sagt Richter Kimmeskamp. M. muss 750 Euro an die Geschädigte zahlen und 750 Euro an die Alzheimer Gesellschaft.

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