Hattingen. . An der Tankstelle in Niederwenigern hat ein Mann seine Rechnung nicht bezahlt. Das Amtsgericht verurteilt ihn wegen Betrugs.
Das Amtsgericht verurteilte einen 31-Jährigen wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Mann hatte im November um die Mittagszeit die Total-Tankstelle in Niederwenigern angesteuert, konnte den fälligen Betrag für die Tankfüllung aber nicht bezahlen.
Kassiererin legte dem Angeklagten eine Schuldanerkenntnis vor
Die Frau des Tankstellenbetreibers, die an der Kasse saß, ist zu der Verhandlung als Zeugin geladen. Nachdem der Angeklagte einen Kanister AdBlue in sein Fahrzeug gefüllt hatte und nicht bezahlen konnte, habe sie dem Kunden eine Schuldanerkenntnis vorgelegt, erklärt die 61-Jährige vor Gericht. Die habe der Angeklagte auch ausgefüllt und unterschrieben.
„Das ist an einem Samstag passiert. Er hat gesagt, dass er das Geld nachreichen wird“, berichtet die Zeugin. Als sie ihn dann am folgenden Montag nochmals angerufen habe, habe er erneut versichert, vorbeikommen zu wollen. Aber: „Er kam nicht. Deshalb habe ich Anzeige erstattet.“
Angeklagter zahlt die Summe bei der Verhandlung zurück
Der Angeklagte gibt an, sich an den Vorfall nicht erinnern zu können. Er sei zu diesem Zeitpunkt in der Klinik in Niederwenigern mit starken Medikamenten wegen eines Suizidversuchs behandelt worden. Ende April habe er die Summe von 95,50 Euro überwiesen. Er kann diesen Zahlungsvorgang vor Gericht jedoch nicht belegen. Die Kassiererin räumt ein, dass sie nicht genau wisse, ob die Überweisung tatsächlich angekommen sei. Aus diesem Grund versucht sie während der Verhandlung ihren Mann telefonisch zu erreichen – ohne Erfolg.
Der Angeklagte bietet Richter Johannes Kimmeskamp an, jetzt an Ort und Stelle der Frau das Geld auf den Tisch zu legen. Dazu muss er allerdings erst einmal eine Bank aufsuchen, weshalb die Verhandlung für eine Viertelstunde unterbrochen wird. In seinem Urteil macht der Richter deutlich, dass es wichtig sei, dass der Angeklagte die Summe nun direkt beglichen habe. Im Gegenzug versichert die Zeugin von der Tankstelle, dass sie den Betrag zurückzahlen werde, wenn sich tatsächlich noch herausstellen sollte, dass der Beschuldigte das Geld doch überwiesen habe.