Hattingen. . Bei der Hundesteuer liegt Hattingen landesweit im oberen Viertel. Für gefährliche Hunde (Listenhunde) verlangen viele andere Städte mehr Steuern.

Hundebesitzer müssen in Hattingen vergleichsweise tief in die Tasche greifen. Denn nach dem aktuellen Bericht des Bundes der Steuerzahler zur Hundesteuer, landet die Stadt im oberen Viertel – wie zahlreiche Städte der Umgebung. Das gilt jedoch nicht für die so genannten gefährlichen Hunde. Die gute Nachricht: Während Nachbarstädte die Preise noch weiter anziehen, ist das in Hattingen derzeit nicht geplant. Aber: Von der vom Steuerzahlerbund vorgeschlagenen Deckelung der Steuer auf 100 Euro hält Hattingens Kämmerer nichts.

Die Steuersätze für Hunde in Hattingen

Etwa eine halbe Million Euro nimmt die Stadt Hattingen jedes Jahr durch die Hundesteuer ein. Fällig werden für den ersten Hund 120 Euro, ab zwei Hunden 160 und ab drei 200 Euro pro Tier. Bochum hat die Hundesteuer zuletzt angezogen und liegt über dem Hattinger Satz.

Wann Hunde angemeldet werden müssen

Hundehalter müssen einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Hattingen anmelden.

Zieht ein Hundehalter neu in die Stadt, muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen des folgenden Monats erfolgen.

Die Hundesteuer ist vierteljährlich zu zahlen.

Verhältnismäßig günstig kommen Besitzer so genannter gefährlicher Hunde weg – mit jeweils 400 Euro pro Hund. Da schlägt zum Beispiel Sprockhövel mit 900 Euro pro Tier deutlich stärker zu.

Letzte Erhöhung 2015 beschlossen

Dabei war es die Steuer auf gefährliche Hunde, die Hattingen zuletzt erhöht hatte. Ende 2015 wurde die erhöhte Abgabe für Hunde bestimmter Rassen beschlossen. Ein Jahr zuvor war die grundsätzliche Hundesteuer erhöht worden – um zehn, 20 und 30 Euro für den ersten, zweiten und dritten Hund.

Dabei soll es erst einmal bleiben, sagt Kämmerer Frank Mielke. „Die Hundesteuer fließt als Gesamtdeckungssumme in den Haushalt“, sagt er. Eine Begrenzung der Hundesteuer auf 100 Euro, wie sie der Steuerzahlerbund vorschlägt, verkenne eine weitere wichtige Funktion der Hundesteuer. Denn Mielke versteht die Zahlungen aber auch als Mittel, „ordnungspolitische Ziele“ zu erreichen.

Zahl der Hundehalter begrenzen

So könne man die Anzahl der Hundehalter eingrenzen. „Eine Begrenzung in Städten durch die Steuer macht Sinn“, sagt er und führt aus, eine große Anzahl von Hunden in der Stadt sei „nicht unkritisch“ – mit Blick auf gefährliche Hunde ebenso, wie auf die Sauberkeit. In ländlichen Bereichen sei das weniger ein Problem. Hierbei sieht er auch einen Unterschied zum Beispiel zur Katzenhaltung, die nicht besteuert wird.

Derzeit sind in Hattingen 3860 Hunde gemeldet. Anfang des Jahres zählte die Stadt 46 Hunde der als gefährlich geltenden Rassen.

Befreiung von der Hundesteuer

Von der Steuerpflicht befreit sind unterstützende Hunde wie Blindenhunde. Befristete Befreiungen gibt es zum Beispiel für Hunde aus dem Tierschutz (gefährliche Rassen ausgenommen). Ermäßigungen um die Hälfte der Steuer gibt es zum Beispiel für Schutz- und Rettungshunde und für Hunde von Sozialhilfeempfängern.