. Ein Hattinger Dieb bekam Angst, als sein bestohlener Firmenchef bei Ebay einkaufte. Das Gericht verurteilte den Weiterverkäufer.

Mit einer Bewährungsstrafe kam ein zweifacher Familienvater bei einem Hehlerei-Prozess davon. Der Hattinger soll in 22 Fällen zwischen 2013 und 2015 gewerbsmäßig Hehlerei betrieben haben, indem er gestohlene Ware kaufte und mit Gewinn über das Internetauktionshaus Ebay weiterverkaufte.

Zunächst machte der Angeklagte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch und äußerte sich nicht zu dem Vorwurf, Werkzeuge, die es sonst nur im Industriefachhandel zu kaufen gibt, von einem Privatanbieter über das Internet erworben zu haben, um die Teile dann weiterzuverkaufen. Der Verkäufer jener gestohlenen Werkzeuge wurde als Zeuge beim Amtsgericht vernommen und auch er kann sich nicht vorstellen, dass dem Angeklagten nicht klar war, dass er Diebesgut aufkauft. „Ich habe die Sachen für 15 bis 20 Prozent vom Originalpreis angeboten“, schätzt der Zeuge, der sich selbst in Baden-Württemberg vor Gericht verantworten muss.

Werkzeuge über Jahre hinweg entwendet

Er hat die Werkzeuge über mehrere Jahre hinweg aus dem damaligen Betrieb seines Arbeitgebers entwendet. „Mein Chef hatte teilweise keinen Überblick mehr über die Sachen“, sagte der Fräser vor Gericht. Konkret geht es um Fräsköpfe, die von den Mitarbeitern bestellt wurden und „dann in Schubladen verschwanden“. Nach anderthalb Jahren hätten sie immer noch dort gelegen und da habe er sie einfach mitgenommen. Der Zeuge S. entwendete aber auch neue Wendeschneidplatten. „Die muss man regelmäßig an den Maschinen austauschen, das sind Verbrauchsgegenstände“, klärte er bei Gericht auf.

1500 Geldstrafe kommen hinzu

Als sein Chef anfing, selbst über Ebay Wendeschneidplatten zu kaufen, bekam der Täter Angst und informierte seine Kunden via E-Mail, dass die Lagernummer auf den Paketen bei Weiterverkauf zu entfernen sei. „Spätestens da hätten meine Kunden doch Verdacht schöpfen müssen“, nimmt S. an.

Der Verteidiger pochte auf eine Anhörung des Polizeiermittlers und eines Sachverständigen, der die Diskrepanz zwischen Wert und Preis der Hehlerware bestätigen könne. Das hätte einen weiteren Termin erfordert. „Mein Mandant war vorher nie straffällig und er hat zwei Kinder“, gab der Anwalt zu bedenken.

Ob er sich zur Sache äußert, beriet der Angeklagte lange mit seinem Anwalt. Dann gab er zu, „etwas geahnt zu haben“. Es tue ihm leid, erklärte der Anwalt und forderte acht Monate Haft auf Bewährung. Richter Kimmeskamp urteilte auf eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten und setzte sie auf zwei Jahre zur Bewährung aus, das sei die unterste Grenze, die man rechtfertigen könne“. Als „spürbare Strafe“ setzte er eine Geldstrafe von 1500 Euro fest.