Hattingen. Die Strukturen seien unterschiedlich, Ranglisten aufstellen könne man nicht. Hattingen liegt laut „Lohnsteuer kompakt“ auf Platz 1 im Ruhrgebiet.
Hattingen hat Schlagzeilen gemacht. Positive. Die Stadt hat die schnellsten Finanzbeamten im Ruhrgebiet. Mit 36,1 Tagen Bearbeitungszeit der Einkommenssteuererklärung sind die Mitarbeiter spitze. Das hat der Dienstleister Lohnsteuer-Kompakt errechnet. Die Oberfinanzdirektion sieht das allerdings ganz anders.
„Nach unserer Erfahrung sind Vergleiche von Bearbeitungszeiten einzelner Finanzämter nicht wirklich aussagefähig, da sich Finanzämter allein wegen ihrer unterschiedlichen Strukturen nur schwer miteinander vergleichen lassen“, erklärt David Wulfinghoff von der Oberfinanzdirektion Münster. Denn die Strukturen seien sehr unterschiedlich und die Bearbeitungszeiten im Laufe eines Jahres unter anderem abhängig von der Verteilung der Eingänge von Steuererklärungen.
Abgabeverhalten hat sich verändert
Außerdem betreuten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 6,5 Millionen Einkommenssteuerfälle. Das Unternehmen habe aber nur 300.000 Kundendaten von über 500 Finanzämtern bundesweit verglichen. „Ein Vergleich von Bearbeitungszeiten einzelner Finanzämter ist aus den genannten Gründen nicht wirklich aussagekräftig“, erklärt die Oberfinanzdirektion.
Eine Auskunft darüber, wie viele Hattinger ihre Steuererklärung elektronisch abgegeben haben, sei ebenfalls nicht möglich. Denn diese Zahlen würden nur landesweit ermittelt. 2017 hatte das Hattinger Finanzamt erklärt, das Abgabeverhalten der Einwohner habe sich stark verändert, viele würden schon deutlich vor dem 31. Mai ihre Steuererklärung abgeben.
Daten müssen nicht mehr abgetippt werden
Außerdem hätten alle, die das elektronische Formular nutzen, bis zum 31. Juli Zeit. Die Mitarbeiterzahl ist im Finanzamt Hattingen konstant geblieben. Insgesamt 100 Mitarbeiter und Auszubildende arbeiten dort. Sie waren im Jahr 2018 für 29.351 Einkommenssteuerfälle zuständig. Im Jahr davor waren es 29.000 Fälle. Von allen Einkommenssteuerpflichtigen im vergangenen Jahr waren 7618 Gewerbetreibende und Selbstständige. 2017 gab es einige Hundert mehr, nämlich 8000.
Zur Entspannung hat beigetragen, dass die Finanzämter nicht mehr jeden Beleg anfordern und überprüfen müssen. Daten, die Arbeitgeber elektronisch übermitteln, müssen nicht mehr mühsam abgetippt werden.