Hattingen. Schwangere 22-Jährige begeht seit fünf Jahren immer wieder die gleichen Straftaten. Wegen 50 ähnlicher Delikte saß sie bereits im Gefängnis.

Bei dem langen Vorstrafenregister half es auch nicht mehr, dass die Angeklagte alle Vorwürfe einräumte. Zwei Jahre und drei Monate verhängte Richter Johannes Kimmeskamp wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Ein Strafmaß, bei dem eine Bewährung ausgeschlossen ist. Gegen das Urteil kann die Angeklagte noch Einspruch einlegen.

Käufer sahen nie etwas von der Ware

Seit fünf Jahren beschafft sich die noch 22-Jährige immer auf die gleiche Weise Geld: Sie gibt Anzeigen im Internet und bei Ebay auf, um Taschen, Schuhe, Kleidung zu verkaufen und kassiert jeweils 300 bis 400 Euro. Die Käufer aber sehen nie etwas von der Ware. Teilweise deshalb, weil es sie gar nicht gibt.

So bot sie immer wieder eine teure Louis-Vuitton-Handtasche an, mit Foto sogar, obwohl sie eine solche Tasche gar nicht besaß. Nach 50 Taten aus früheren Jahren, die sie immer wieder in gleicher Weise ausführte, ging es im Prozess am Mittwoch um weitere 29 Taten mit einem Gesamtschaden von knapp 10.000 Euro.

Schwere Persönlichkeitsstörung

Solche Sachen anzubieten, verschaffe ihr ein Gefühl von Erleichterung, sagte sie dem Richter. Das passiere immer, wenn sie depressiv sei. Sie tue das, obwohl sie genau wisse, dass sie sich mit dem Handeln Schaden zufügt. Auch das Jahr im Gefängnis sei für sie ganz schrecklich gewesen, beteuerte die junge Frau, deren zweites Kind im Frühjahr auf die Welt kommt.

Ihre dreijährige Tochter wächst bei der Großmutter auf. Die sorgte für die Kleine auch während der Haftzeit. Ein Einkommen hat die junge Frau nicht, auch keinen Schulabschluss. Als Jugendliche ging sie immer seltener zur Waldorfschule, nahm dann ab und zu Jobs an, versuchte einen Abschluss nachzuholen, hielt aber nie durch.

Planerische Elemente bei ihrem kriminellen Vorgehen seien vorhanden gewesen, stellte Richter Kimmeskamp fest. Denn sie hatte ein gutes Gefühl, wenn sie Sachen anbot – in Erwartung des Geldes. Und wenn das Geld auf dem Konto war, hatte sie ein gutes Gefühl, weil sie Sachen für sich kaufen konnte und der Spielraum zum Leben größer wurde. Die psychiatrische Gutachterin Marianne Miller schilderte ausführlich, dass es sich um eine schwere Persönlichkeitsstörung handelt, die unbedingt und über lange Zeit therapiert werden müsse. Bereits im Alter von vier Jahren sei sie auffällig geworden, habe bei einer chaotischen Mutter gelebt, lange Zeit auch bei der Oma.

Die Bewährungshelferin betonte, genau wie die Gutachterin, dass die Angeklagte nicht einsehe, sich in Behandlung zu begeben. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, Verteidiger Gregor Hanisch eine Bewährungsstrafe.