Hattingen. Nach Modernisierungen gelten seit dem 1. Januar andere Kostenverteilungen. Der Mieterverein bleibt bei seiner Forderung, die Umlage abzuschaffen.
Am 1. Januar sind die Mietrechtsänderungen in Kraft getreten, die der Bundestag Ende November beschlossen hat. Von Verschärfungen bei der Mietpreisbremse werden Hattinger Mieter allerdings nicht profitieren, da die Mietpreisbremse in Hattingen gar nicht gilt. „Die Stadt gehört nicht zu den 22 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die in der Landesverordnung von 2015 festgelegt sind“, teilt der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgebung mit.
Fremdkörper im Vergleichsmietensystem
Anders sei das bei Änderungen bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen – die gelten bundesweit. Deshalb dürfen auch in Hattingen künftig nur noch acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Bei Kosten von 20.000 Euro sind das statt 2200 nur noch 1600 Euro. Die maximale monatliche Mieterhöhung sinkt damit von 183 auf 133 Euro.
Der Mieterverein ist damit nicht zufrieden. „Es ist schön, wenn Mieter um 50 Euro entlastet werden“, kommentiert Sabine Mosler-Kühr, Rechtsberaterin und stellvertretende Geschäftsführerin. „Wir bleiben aber bei unserer Position, dass die Modernisierungsumlage komplett abgeschafft werden muss. Sie ist ein Fremdkörper im Vergleichsmietensystem.“ Vermieter könnten nach einer Modernisierung die Miete auch nach Mietspiegel erhöhen, denn die Modernisierung schaffe ja eine bessere Ausstattung.
Doppelt so viel Rendite
Auch acht Prozent sind nach Auffassung des Mietervereins immer noch eine satte Rendite für den Vermieter. Mosler-Kühr: „Nach alter Rechtslage hat es neun Jahre gedauert, bis der Vermieter seine komplette Investition durch die höhere Miete wieder hereinbekommen hat. Nach neuem Recht dauert es jetzt zwölfeinhalb Jahre. Das ändert aber nichts daran, dass nach wie vor die Mieter die ganze Modernisierung allein bezahlen.“
Die alten elf Prozent stammten zudem aus einer Zeit, in der Baudarlehen mit acht Prozent verzinst wurden. Heute bekäme man das Geld für weniger als zwei Prozent, so dass die Modernisierungsumlage für den Vermieter immer noch doppelt so viel Rendite bedeute.
Kappungsgrenze liegt bei zwei Euro
Allerdings gebe es jetzt eine weitere Bremse für Modernisierungsmieterhöhungen: Seit dem 1. Januar dürfe sie maximal drei Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Liege die Ausgangsmiete unter sieben Euro, sind es sogar nur zwei Euro pro Quadratmeter. Da dies in den meisten Hattinger Wohnungen der Fall ist, gelte also in sehr vielen Fällen eine Kappungsgrenze von zwei Euro.
Nach wie vor müssten Mieter bei Modernisierungen aufpassen, weil fast immer Reparaturen in die Maßnahmen mit einfließen. Die aber müsse der Vermieter bezahlen, betont der Mieterverein.