Hattingen. Fachbereich Schule stößt auf Ungereimtheiten: Kinder mit und ohne Betreuung haben OGS-Angebote besucht. Das geht versicherungsrechtlich nicht.

Neu aufgestellt hat sich in den vergangenen Monaten der Fachbereich Jugend, Schule und Sport bei der Stadt. Durchforstet hat Bereichsleiter Egbert Willecke zusammen mit seiner Stellvertreterin Daniela Rose die Offene Ganztagsschule (OGS) und ist dabei auf Ungereimtheiten in der Praxis gestoßen, die er bereits abgestellt hat. Obwohl in einer anonymen Befragung im Frühjahr dieses Jahres die Eltern „im großen und ganzen mit dem Personal, den Räumen und der Verpflegung zufrieden waren“, sagt Willecke, „haben wir gehandelt.“

750 Plätze gibt es in der OGS zurzeit, damit ist eine Versorgungsquote von 43 Prozent erreicht. Nach der Qualitätsanalyse stellte Willecke noch einmal „alles auf den Prüfstand. Ist formal alles in Ordnung, wie steht es um die Finanzen, welche Angebote haben wir und sind die Arbeitsgemeinschaften noch zeitgemäß? Dabei stellte sich heraus, dass nachkorrigiert werden muss.“

Es fehlte der Versicherungsschutz

Aus früheren Jahren sei es immer noch Praxis gewesen, dass auch Kinder, die nicht für den offenen Ganztag angemeldet waren, einfach Angebote der OGS besucht hätten – ohne dafür zu bezahlen. „Das mussten wir ändern, weil die Schüler, die die Angebote wahrgenommen haben, aber nicht in der OGS sind, gar keinen Versicherungsschutz haben.“ Darüber hinaus stellten Willecke und Rose fest, dass dieser Mix auch personell und finanziell nicht zu schaffen ist.

Vor allem gebe es die rechtliche Lage nicht mehr her, dass ein Mix entsteht. „Denn der Bedarf für die OGS steigt ständig“, sagt Willecke. „Da muss alles auf den Prüfstand, weil die Eltern einen Rechtsanspruch auf die OGS haben.“ Man müsse für die vier städtischen Offenen Ganztagsschulen die Angebote sauber strukturieren und bedarfsgerecht gestalten.

Nicht mehr zeitgemäße Angebote streichen

Wichtig sei zum Beispiel, den Bereich Freizeit mit dem pädagogischen Konzept ins Gleichgewicht zu bringen. „Wir halten es für sinnvoll, dass die Kinder auch nachmittags pädagogisch vernünftig betreut werden. Aber die Zeiten, in denen sie einfach nur Ruhe haben oder toben möchten, halten wir für genauso wichtig“, erklärt Daniela Rose.

Dadurch, dass jetzt tatsächlich nur noch OGS-Kinder die Nachmittagsangebote wahrnehmen, könne man ab dem kommenden Schulhalbjahr – Februar 2019 – einige OGS-Angebote streichen, die ohnehin nicht mehr zeitgemäß seien. „Wir wollen Bewegung, Kreativität und Freizeit ausgewogen anbieten und nach einem vernünftigen wirtschaftlichen und pädagogischen Konzept arbeiten“, betont Egbert Willecke.

Für Alleinerziehende und Berufstätige

Die Plätze in der Offenen Ganztagsschule sollen vor allem Alleinerziehenden und Berufstätigen angeboten werden. Denn so sieht es auch das Sozialgesetzbuch im Punkt „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vor.“ Geregelt ist darin auch, dass es eine verlässliche Betreuung mindestens von 8 bis 15 Uhr gibt.