Hattingen. Mehrheit blockiert Antrag der Linken-Piraten auf Tonaufzeichnungen. Fraktion scheiterte bereits mit dem Wunsch nach Übertragungen im Internet.
Der Rat der Stadt tagt grundsätzlich öffentlich. Jedermann kann die Sitzungen von der Besuchertribüne im Rathaus verfolgen und wird nur bei nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten hinausgebeten. Nimmt man Berichterstattungen in den Medien einmal aus, war’s das dann mit der Öffentlichkeit. Denn nach Live-Übertragungen im Internet hat der Stadtrat nun auch Audio-Mitschnitte von Ratssitzungen abgelehnt.
Die Linken-Piraten haben dazu einen Antrag gestellt. Die Fraktion fordert, alle Wortbeiträge künftig über die vorhandene Sprechanlage im Ratssaal mitzuschneiden, „um die exakte Wiedergabe der Beschlüsse zu garantieren“. Zudem will man die Verwaltung beauftragen, Erfahrungen bei Städten abzufragen, die bereits mit Audio-Mitschnitten arbeiten und diese ihren Bürgern auch als Livestream anbieten. In Braunschweig und Marl sei dies der Fall, so Fraktionschef Gunnar Hartmann.
Ratsbeschluss angefochten
Für beide Vorstöße gab es in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause keine Mehrheit. Trotz einiger Stimmen auch aus anderen Fraktionen wurden die Anträge abgelehnt. Daran änderte auch die Aussage der Ersten Beigeordneten Christine Freynik nichts, nach der die Technik für Audio-Live-Streams mit einmalig rund 1200 Euro vergleichsweise preiswert zu haben wäre. Viele Stadtverordnete begründeten die Ablehnung mit dem Hinweis auf ihre Persönlichkeitsrechte.
Das war auch vor zwei Jahren so, als das Stadtparlament den Vorstoß der Linken-Piraten zurückwies, Ratssitzungen künftig live im Internet zu übertragen. Die Vorgeschichte ist denkwürdig – gerade mit Blick auf die jetzt abgelehnte Audiokontrolle von Ratsbeschlüssen.
Rechtsgutachten zum Datenschutz
In einer ersten Abstimmung über ihren Wunsch nach Übertragungen im Internet war das Ergebnis mit 22 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und einer Enthaltung protokolliert worden. Der Antrag war damit abgelehnt. Das fochten die Linken-Piraten an, sie hatten 21-Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gezählt. Und setzten sich durch. Es gab eine neue Abstimmung. Ergebnis: 24:18 für die Übertragungen.
Bedingung war seinerzeit allerdings ein Rechtsgutachten zum Datenschutz. Das lag im Juni 2016 vor. Und stellte fest: Alle Ratsmitglieder, Stadtbediensteten, Sachverständigen, Berater und ebenso die Zuschauer müssten einer Übertragung im Internet jeweils ausdrücklich zustimmen. Grund genug für Rat und Verwaltung, das Thema zu beerdigen.