Hattingen. . Die Satzung des Hattinger Jugendparlaments wird für mehr Möglichkeiten der Mitsprache geändert. Die Legislaturperiode wird einmalig verkürzt.

Stadtparlament einmal anders. Bürgermeister Dirk Glaser sitzt ganz hinten am Tisch, vorne haben junge Menschen das Sagen. Das Jugendparlament hat einen neuen Entwurf zur Satzung vorgelegt, der besprochen wird. Ziel der Jugendlichen ist es, mehr Mitsprache auch in den Ausschüssen zu bekommen, mitdiskutieren zu dürfen, ihre Ansichten zu schildern. „Und nicht nur im Jugendhilfeausschuss, sondern in vielen anderen Ausschüssen ebenfalls“, sagt der gerade neu gewählte Vorsitzende Luc Stahlhut (16). „Wir wollen konkrete politische Beteiligung.“

Einige gravierende Änderungen bringt die neue Satzung mit sich. So sollen – anders als bisher – nicht nur Schülerinnen und Schüler gewählt werden dürfen, die in Hattingen wohnen, sondern auch solche, die in anderen Städten leben, aber in Hattingen zur Schule gehen. Die dürfen dann zwar nicht in die Ausschüsse entsandt werden, dafür muss man seinen Wohnsitz tatsächlich in Hattingen haben, aber sie dürfen ins Jugendparlament gewählt werden und politisch mitarbeiten.

Finanzmittel werden nicht erhöht

Der Bitte um eine Erhöhung der finanziellen Grundlage von 4000 Euro für die Legislaturperiode von zwei Jahren wurde nicht entsprochen. „Unser Budget ist wirklich eng. Wir brauchen Werbematerial, wir führen Aktionen durch, um junge Leute für die Politik zu gewinnen, wir haben immer eine Fahrt gemacht, wir würden zum Beispiel auch gerne den Schulen mehr Mülleimer zur Verfügung stellen. Aber es bleibt finanziell erst einmal schwierig“, stellt der 16-Jährige bedauernd fest.

Weitaus wichtiger für die Jugendlichen ist es allerdings, dass das Jugendparlament bei Maßnahmen der Verwaltung und der Ratsgremien, die für Kinder und Jugendliche Hattingens relevant sind, beteiligt wird. Sie wollen Anträge und Anregungen an den Rat und die Ausschüsse richten dürfen und zukünftig bei der Beratung gehört werden. Die gewählten Jugendlichen wiederum verpflichten sich, das Ehrenamt während der Amtszeit auch auszuüben.

Für zwei Jahre gewählt

Die Wahlperiode eines Mitglieds des Jugendparlaments beträgt zwei Jahre. Die Wahl erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach den Halbjahreszeugnissen. Wählen können dabei die beiden Hattinger Gymnasien, die Real- und die Gesamtschule und auch die Hauptschule in Sprockhövel. Denn in der Nachbarstadt gibt es bisher kein Jugendparlament.

„Die Satzung wurde massiv geändert, weil sich die Schullandschaft auch gravierend verändert hat“, sagt Vorsitzender Luc Stahlhut. Bisher gab es drei Kandidaten pro weiterführender Schule.

Ein Kandidat pro 200 Schüler

Jetzt ist das Maß ein Kandidat pro 200 Schüler, der ins Jugendparlament gewählt werden kann. Die gerade gewählten Parlamentsmitglieder sind ausnahmsweise nur bis Ende Januar 2019 im Amt. Dann wird erneut gewählt.

„Wir wollen, dass die neuen Schüler, die nach den Sommerferien auf die weiterführenden Schulen gehen, sich mit dem politischen Geschehen befassen können und dann nach den Zeugnissen auch Gelegenheit haben, ein neues Jugendparlament mitzuwählen“, erklärt Luc Stahlhut.