Hattingen. Hattinger Stadtverwaltung hat gegen zwei politisch beschlossene Freigaben „erhebliche Bedenken“. Für den Rest gilt eine einjährige Probezeit.

Die Freigabe der Fußgängerzonen auf der Kleinen Weilstraße und im Bereich der oberen Heggerstraße bis zur Roonstraße sind vom Tisch. „Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht bestehen gegen die beschlossene Freigabe erhebliche Bedenken“, erklärt die Stadtverwaltung nach der Prüfung des politisch beschlossenen Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Somit bleibt es bei der Freigabe für die komplette Fußgängerzone für den Fahrradverkehr in den Abend- und Nachtstunden von 19 bis 9 Uhr. Darüber hinaus sind künftig auch die Verkehrsflächen in der Altstadt, auf denen bereits Autos im Anliegerverkehr fahren (u. a. Talstraße, Emschestraße, Johannisstraße und Horst) für Fahrräder frei. Die obere Heggerstraße wird bis zur Moltke­straße geöffnet.

„Verläuft der Verkehrsversuch positiv, kann nach Ablauf des einjährigen Probebetriebes geprüft werden, ob eine erweiterte Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr auf Probe umgesetzt werden kann“, so die Stadtverwaltung.