Hattingen. Die Eigenschadenversicherung übernimmt einen Teil der Versäumnisse bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Für die Stadt wird es dennoch teuer.

Die gute Nachricht: Die Eigenschadenversicherung der Stadtverwaltung übernimmt 100.000 Euro aus dem Schaden, der durch die Versäumnisse in der Wirtschaft­lichen Jugendhilfe entstanden ist. Die schlechte Nachricht: Den Rest in Höhe von knapp 200.000 Euro muss die Stadt Hattingen nun selbst tragen.

Ende des Jahres 2016 hatte die WAZ darüber berichtet, dass die Stadt in 68 Fällen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 240.000 Euro nicht abgerechnet habe. Das hatte Jugend- und Sozialdezernentin Beate Schiffer in nicht öffentlicher Sitzung im Rechnungsprüfungsausschuss der Politik mitgeteilt. Schlussendlich ist die Schadenssumme nun auf 294.771,83 Euro angewachsen.

Ein großer Teil des Schadens – etwa 100.000 Euro – war bereits vor zwei Jahren nicht mehr geltend zu machen, da die Ansprüche gegenüber Dritten (Kindergeldkassen, Erziehungsberechtigte, usw.) verjährt waren. Sechs Fälle hat die Verwaltung dann bei ihrer Eigenschadenversicherung gemeldet, von denen nach einer Prüfung letztlich drei Fälle mit einer Schadenssumme von knapp 160 000 Euro übrig geblieben sind.

Prüfung ob ein Zusammenhang besteht

Die Versicherung hat dann noch einmal geprüft, ob es sich um Einzelfälle handelt oder ob ein Zusammenhang besteht, was eine maximale Deckungssumme von 100.000 Euro beinhaltet. Nach Absprache mit der Verwaltung wurde dieser Betrag im Februar gezahlt. Unterm Strich bleibt Hattingen demzufolge ein Schaden in Höhe von knapp 200.000 Euro.

„Ohne die Aufarbeitung der Fälle der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe wären der Stadt zusätzliche erhebliche Einnahmeverluste entstanden“, bilanziert die Ver­waltung, die ihren Abschlussbericht am heutigen Mittwoch den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorlegt. Zwischen 2015 und 2017 seien im Bereich „Hilfe zur Erziehung“ erhebliche Mehreinnahmen erzielt worden, weil die Mitarbeiterinnen viele Fälle aufgearbeitet und somit laufende Ansprüche gesichert bzw. geltend gemacht haben. Zudem wurden Hilfen an andere Sozialhilfeträger abgegeben. Die Aufarbeitung sei „seitens der Verwaltung abgeschlossen“.

Fallkonferenz wird installiert

Was auch zu dieser Aufarbeitung gehört: Seit Anfang des Jahres gibt es in neuen Fällen eine Fallkonferenz mit Fachbereichsleier Egbert Willecke, Abteilungsleiterin Juliane Lubisch , dem Allgemeinen Sozialdienst und den zuständigen Sozialarbeitern. Zudem ist vorgesehen, dass durch Willecke und Lubisch künftig „pro Quartal eine stichproben­artigen Aktenprüfung aus den einzelnen Aufgabenbereichen erfolgen wird“.