hattingen. I. Wenige städtische Häuser haben vor Jahren eine Genehmigung eingeholt. Übernachtung im Zelt als Alternative für andere.

n den meisten Hattinger Kitas darf nicht übernachtet werden. Eine Ausnahme bilden einige städtische, so Beigeordnete Beate Schiffer und Baudezernent Jens Hendrix. Die Stadt hat sich schon vor Jahren für die, die das wollten, eine Nutzungsänderung genehmigen lassen. Nicht für eine Betreuung über Nacht, sondern fürs Schlafen nicht daheim als Abenteuer für ältere Kita-Kinder, etwa bevor sie zur Schule kommen.

„Wuppertal hat gefragt“, bedauert Beate Schiffer. „Hätten die das nicht lassen können?“ Die Kommune hatte sich beim Landes-Bauministerium erkundigt, ob Übernachtungen in Kindergärten genehmigungspflichtig sind oder eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellen. Das ist der Fall.

„Pyjama-Partys sind erlaubt, bedürfen allerdings der Zustimmung der Kommune. Die kann erteilt werden, wenn grundlegende Regeln des Brandschutzes eingehalten werden“, informieren die Ministerien für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.

Birgit Hölker Schüttler, beim Bistum Essen zuständig für Kommunikation, will in Absprache mit der Stadt Hattingen prüfen, was möglich ist. Birgit Crone, Geschäftsführerin des Trägerverbunds Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis Hattingen-Witten, hat die Erfahrung gemacht, dass Übernachtungen nicht mehr so spannend für Kinder sind, die schon in jungen Jahren in die Kita kommen und lange dort bleiben. Die Erzieherinnen setzen auf andere Feste oder auf eine Übernachtung im Zelt auf einem Bauernhof.