Hattingen. Ihr Tipp - unser Thema: WAZ-Leser Franz-Josef Sieczkarek macht auf eine problematische Situation an der Einfahrt zum Kaufland-Parkhaus aufmerksam.

Die Vorfahrt ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt. Und doch herrscht oft Verwirrung. Hab’ ich Vorfahrt oder der andere? Die Frage stellt sich auch Franz-Josef Sieczkarek. Er sei in der Altstadt schon öfter in eine kritische Situation geraten und möchte wissen, wie die Vorfahrt an der Einfahrt zum Kaufland-Parkhaus mit dem verkehrsberuhigten Bereich geregelt ist.

Leser schlägt einen Spiegel vor

„Rechtlich ist ja eigentlich klar, dass Verkehrsteilnehmer, die aus der Fußgängerzone kommen, keine Vorfahrt haben. Aber immer wieder ziehen Autos aus der Straße nach links raus und nehmen anderen die Vorfahrt.“ Direkt vor der Kaufland-Einfahrt geht es rechts in die Fußgängerzone hinein, der Bordstein ist abgesenkt. Bei der Stadt habe er keine eindeutige Antwort bekommen, sagt der Leser und schlägt vor, an der Stelle einen Spiegel anzubringen, damit Fahrer, die aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommend über die Straße zum Busbahnhof wollen, rechtzeitig gesehen werden.

„Ich habe der Stadt auch vorgeschlagen, an der Ausfahrt der Fußgängerzone ein Vorfahrt-beachten-Schild aufzustellen, damit die Situation für alle Verkehrsteilnehmer geklärt ist. Das hat die Stadt aber abgelehnt“, sagt Gerd Sieczkarek.

Doppelbeschilderungen vermeiden

Für Fahrschullehrer Gerd Pöthen, der in direkter Nähe am Flachsmarkt seine Fahrschule betreibt, ist die Lage klar. „Es ist ein verkehrsberuhigter Bereich und der Bordstein ist abgesenkt. Es sind also zwei Kriterien vorhanden, die die Rechts-vor-links-Regel außer Kraft setzen. Das heißt, wer von der Fußgängerzone auf die Straße fahren möchte, muss warten.“

Auch die Stadt hält die Vorfahrtsregelung an der Stelle für eindeutig. „Es gilt die Regelung: Wer eine verkehrsberuhigte Zone verlässt, hat grundsätzlich keine Vorfahrt. Aus diesem Grund gilt an der Stelle nicht die Regelung ,Rechts vor links’“. Die Straßenverkehrsbehörden seien vom Gesetzgeber aufgefordert, Doppelbeschilderungen zu reduzieren. „Eine Doppelbeschilderung liegt vor, wenn ein Sachverhalt bereits durch ein Gesetz geregelt ist und nochmals durch ein Verkehrszeichen oder Markierung wiederholt wird oder werden soll“, erklärt die Stadt.

Verschiedene Meinungen

Für Pöthen ist aber eine ganz andere Problematik vorhanden, die bisher nicht gelöst sei. Wer aus dem Kaufland-Parkhaus herausfährt, hat ein Stoppschild, weil sich direkt hinter der Ausfahrt ein Fußgängerüberweg befindet und in kurzem Abstand danach ein zweiter. „Es ist also so, dass beide Parteien nicht vorfahrtsberechtigt sind: Derjenige, der aus dem Parkhaus kommt, genauso wenig wie derjenige, der aus der Fußgängerzone herausfährt. Also müsste meiner Meinung nach dann wieder die Rechts-vor-links-Regelung gelten. Das heißt, dass derjenige, der das Parkhaus verlässt, Vorfahrt hat.“

Das sehe die Stadt aber anders, sagt Gerd Pöthen („Ich bin an der Stelle immer sehr vorsichtig“). Die Stadt erklärt, sie sehe die Ausfahrt Kaufland als Grundstücksausfahrt. Die Große Weilstraße sei ein Straßenteil, auch wenn sie sonst Fußgängerzone sei. „Sie ist damit vorfahrtberechtigt gegenüber den ausfahrenden Fahrzeugen aus dem Parkhaus.“

Optische Gestaltung ist trügerisch

„Leider vermittelt die optische Gestaltung mit Pflasterung in der Fußgängerzone und durchgehender Schwarzdecke in der Zufahrt das Gegenteil“, so die Stadt weiter. Da der Linienverkehr und die Fußgänger (Überweg) Vorrang gegenüber den aus dem Parkhaus Ausfahrenden haben, sei eine Schilderregelung mit Stoppschild eingeführt worden.

>>> Stadt verspricht erneute Überprüfung

Auch bei noch so eindeutigen Verkehrsregelungen über die Vorfahrt gibt es immer wieder Situationen, die für Unklarheit sorgen. Da gebe es ja auch die Bestimmung, dass man Vorfahrt nicht erzwingen dürfe, sagt Franz-Josef Sieczkarek.

Auch den Behörden ist klar, dass die Situation verwirrend ist. „Durch den Bürgerhinweis werden wir eine erneute Überprüfung der Beschilderung mit der Polizei bei Gelegenheit erörtern“, verspricht die Stadt.