witten. Kreisbrandmeister Rolf-Erich Rehm weist zum Tag des Rauchmelders darauf hin, dass auch Kohlenmonoxid-Melder Lebensretter sind.
. Am Freitag (13.4.) ist der Tag des Rauchmelders. Ein Tag, der auf die kleinen Lebensretter hinweisen soll. Kreisbrandmeister Rolf-Erich Rehm betont: „Im Einsatzalltag zeigt sich immer wieder: Die Geräte retten im Brandfall vor allem nachts Leben.“
Seit 2017 sind Rauchmelder in NRW Pflicht. Eigentümer von Immobilien sind für deren Installation verantwortlich. Kreisbrandmeister Rehm hat noch einen wichtigen Hinweis: „Wer eine Heizungsanlage, eine Gastherme, einen Ofen oder Kamin in seiner Wohnung oder seinem Haus hat, sollte auf keinen Fall auf einen Kohlenmonoxid-Melder verzichten. Auch er rettet Leben.“
Kohlenmonoxid kann zur tödlichen Gefahr werden
Kohlenmonoxid sei unsichtbar, geruchlos und geschmacklos, „also nicht wahrnehmbar“. Gleichzeitig ist es ein giftiges und tödliches Gas. Bei defekten oder nicht ordentlich gewarteten Geräten wie Heizungsanlagen oder Gasthermen sowie bei nicht richtig funktionierenden Abluftanlagen kann Kohlenmonoxid in den Wohnraum strömen und wird zur tödlichen Gefahr. Dies verhindern Kohlenmonoxid-Melder.
„Sie erkennen ansteigende Kohlenmonoxid-Konzentrationen sehr früh und warnen so vor dem Eintreten erster Symptome einer Kohlenmonoxid-Vergiftung“, heißt es von der Kreisverwaltung. Bei Rauchmeldern betont Rehm: „Sie wiegen Nachteile wie Fehlalarme auf.“
Mieter müssen Rauchmelder betriebsbereit halten
Verantwortlich fürs Anbringen von Rauchmeldern seien Wohnungseigentümer. Mieter müssten sich aber um die Betriebsbereitschaft der Geräte kümmern. Komme es zu einem Brand und damit zu einem Schadensfall, drohe Eigentümern, Vermietern und Mietern ohne Rauchmelder erheblicher Ärger mit Behörden und Versicherungen.