Hattingen. Neues Wohnquartier an der Bredenscheider Straße wird ohne eigene Fahrspur erschlossen. Anteil der Sozialwohnungen liegt bei rund 30 Prozent.
Die Zufahrt zum neuen Wohnquartier an der Bredenscheider Straße wird für die aus Richtung Sprockhövel kommenden Fahrzeuge ohne Linksabbiegespur geführt. Das ist das Ergebnis eines Verkehrsgutachtens, das der Investor auf Verlangen der Stadt eingeholt hat. „Der Gutachter sieht an dieser Stelle keine Probleme“, fasst Jens Hendrix die Studie zusammen.
Ob es dabei bleibt, lässt der Baudezernent im Gespräch mit der WAZ allerdings offen. „Die Straße ist breit genug, um eine solche Spur problemlos einrichten zu können“, sagt Hendrix. „Wir sollten es also erst einmal ohne versuchen und sehen, ob der Verkehr läuft. Wenn nicht, können wir immer noch handeln.“
Erste Planungen zurückgefahren
Der Baudezernent geht fest davon aus, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung in der Sitzung am 6. Februar den Satzungsbeschluss für das Vorhaben fasst und damit Baurecht erteilt. Im November 2016 hatten die Politiker das Projekt einstimmig auf den Weg gebracht und das Verkehrsgutachten eingefordert.
Auf dem Areal des ehemaligen Autohauses Feix sollen 65 Wohnungen in vier Wohnriegeln entstehen. Ursprünglich waren 85 Wohnungen in fünf Riegeln vorgesehen. Diese ersten Planungen hatten die Investoren auf Drängen von Rat und Verwaltung allerdings zurückgefahren.
19 Wohnungen öffentlich gefördert
Vertraglich geregelt wird der Anteil von Sozialwohnungen in dem neuen Quartier. Der Investor sagt zu, im Gebäude entlang der Bredenscheider Straße 19 Wohnungen in öffentlicher Förderung zu bauen. Das sind rund 30 Prozent des Gesamtprojekts.
Auch über dieses Thema hatte der Fachausschuss vor gut einem Jahr kontrovers diskutiert und sich auf eine Protokollnotiz unter dem einstimmigen Beschluss geeinigt: 50 Prozent sozialer Wohnungsbau sollen angestrebt, 33 Prozent nicht unterschritten werden.
Einwänden von Anliegern, die neue Bebauung liege zu dicht an ihren Eigenheimen, folgt die Verwaltung nicht. Es gebe keine nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen.