Hattingen. . Vor 25 Jahren einigten sich die St.-Georgs-Gemeinde und die Stadt über die Nutzung des Kirchplatzes. Vor Gericht hatte die Verwaltung verloren.
Über den Kirchplatz und parkende Autos wurde vor Gericht gestritten. Vor 25 Jahren ging der Prozess zwischen der evangelischen Kirchengemeinde St. Georg und der Stadt vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg zu Ende, der über die Nutzung des Platzes in der Altstadt entscheiden sollte. Auch jetzt beschäftigen die Parkplätze die Gemeinde – es wird überlegt, konsequenter abschleppen zu lassen.
„Es handelte sich damals nicht um einen akuten Streit. Wir wollten einfach juristisch klären, ob Stadt oder Gemeinde Hoheitsanspruch haben“, erinnert sich Pfarrer Udo Polenske. Das Ergebnis: Der Kirchplatz gehört der St.-Georgs-Gemeinde und ist deshalb „keine zu öffentlichen Zwecken gewidmete Fläche“.
Poller sperrt den Kirchplatz ab
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Rohs vertrat damals die Gemeinde und prophezeite, dass das Parken wohl bald ein Ende haben dürfte. Die Gemeinde – so das Gericht – dürfe über den Platz verfügen – wie ein Privatmann, also auch bestimmen, wer dort parken darf. Der WAZ sicherten Stadt und Kirche 1993 zu, einen Kompromiss zu finden.
Überlegt wurde, eine Schranke zu installieren, die die Zufahrt zum Platz regelt. Die Kirche installierte letztlich einen Poller, der zwischen 8 und 12 Uhr automatisch herunterfährt. Die Idee: Kurzparker sollen zur genannten Zeit auf dem Platz stehen dürfen. „In der Praxis zeigt sich leider, dass viele Autos den ganzen Tag den kostenfreien Parkplatz nutzen“, weiß Polenske.
Zwanzig Anwohnerparkplätze hat die Kirche auf dem Platz eingerichtet. Für Anwohner und Gastronomen gibt es entsprechende Parkausweise. Mit einer Chipkarte können sie den Poller im Boden versinken lassen. „Probleme entstehen, wenn zwei Autos nacheinander durch die Zufahrt rollen“, erklärt der Pfarrer. „Beim zweiten Auto klappt der Poller meistens wieder hoch.“ Das ist weder gut für das Auto noch für den Poller, der dann in der Regel für Wochen außer Betrieb ist. Für die Wartung und Kosten kommt die Gemeinde auf.
Stadt darf jährlich zwei Feste feiern
Mit der Stadt einigte sich die Kirche darauf, dass sie zwei Feste im Jahr auf dem Platz abhalten darf. „Es ging damals um das Altstadtfest und vorsorglich um ein weiteres“, erklärt Polenske. Entgegen der Überlegungen, die kurz nach dem Prozess geäußert wurden, einigten sich die Parteien darauf, dass die Stadt keine Gebühren für Standmiete oder ähnliches verlangen dürfe. Weihnachtsmarkt und Kulinarischen Altstadtmarkt stimmt St. Georg direkt mit den Vertragspartnern ab.
Vertraglich ist mit den Anwohnern geregelt, dass sie an maximal 50 Tagen im Jahr bei Großveranstaltungen auf ihre Stellplätze verzichten müssen. Kemal Colak, Inhaber des Coffea, kennt das Problem seiner Kollegen und der Anwohner gut. „Die Buden stehen so dicht an den Restaurants und Bistros, dass die Besucher uns gar nicht wahrnehmen“, klagt er. Sein Glück ist, dass sein Café auch einen Eingang an der Emschestraße hat.
Gemeinde will abschleppen lassen
Der Kirchplatz gehört bis zur Häuserkante zur St.-Georgs-Kirche. So darf die Gemeinde auch über die Außenbestuhlung der Gastronomen entscheiden. „Es handelt sich da immer um einen Kompromiss“, weiß Polenske, der den Unmut kennt. „Aber von den Großveranstaltungen profitieren nicht zuletzt die Gastronomen in der Altstadt. Sie sind der Magnet, der die Stadt bekannt macht“, meint der Pfarrer.
Fremdparker verstellen zunehmend häufiger auch die drei Parkplätze, die für die Pfarrer und den Organisten reserviert sind. „Ich beschäftige mich mindestens ein Mal in der Woche mit dem Thema Parken auf dem Kirchplatz“, erzählt Polenske. Die Gemeinde überlegt deshalb jetzt, die Drohung, Fahrzeuge abschleppen zu lassen, in die Tat umzusetzen.