Hattingen. . Im November 2016 schlug ein 25-Jähriger sein Opfer auf der Hüttenstraße dreimal ins Auge. Gericht verhängt nun eine Bewährungsstrafe.

Dass er einem 22-Jährigen aus Marl am Abend des 26. November 2016 unvermittelt mit der Faust dreimal aufs linke Auge geschlagen, seinem Opfer dabei Verletzungen zugefügt und dessen Brille beschädigt hat, daran will sich der Angeklagte W. an diesem Montag vor dem Amtsgericht nicht mehr erinnern. Grund: Er habe vor der ihm zur Last gelegten vorsätzlichen Körperverletzung zwei Flaschen Schnaps getrunken.

Im Pkw an der Hüttenstraße auf frühere Mitschülerin gewartet

Eifersucht, sagt eine Zeugin Richter Johannes Kimmeskamp, sei wohl der Grund gewesen für W.s Ausraster. Das habe ihr die damalige Freundin W.s erzählt, die der Geschädigte an jenem Abend besuchte – nichts ahnend von dieser Beziehung, wie er selbst betonte.

Im Pkw vor der Wohnung von W.s Freundin an der Hüttenstraße habe er auf die frühere Mitschülerin gewartet, so der Geschädigte, als der Angeklagte plötzlich auf ihn zukam, durch die geöffnete Fensterscheibe zuschlug – und ihn aufforderte, „ich solle mich aus diesem Gebiet verziehen. Da hab’ ich das Auto angemacht und bin gefahren“. Prellungen und ein blaues Auge diagnostizierten Ärzte später. Spätfolgen, so der 22-Jährige, habe er aber nicht zurückbehalten.

Unter Alkoholeinfluss kann beim Angeklagten schnell etwas aus dem Ruder laufen

Dass in W.s Leben Alkohol bislang immer wieder eine „nicht unerhebliche Rolle“ gespielt habe, unter Alkoholeinfluss bei ihm auch „schnell etwas aus dem Ruder laufen kann“, erklärt später die Bewährungshelferin des Angeklagten, der sich bereits mehrfach wegen Bedrohung und Körperverletzung vor Gericht hat verantworten müssen und zur Tatzeit unter Bewährung stand. Seitdem, so die Bewährungshelferin, habe W. seinem Leben aber Struktur gegeben: Er habe eine eigene Wohnung bezogen – außerhalb Hattingens, um den Kontakt zu bestimmten Kreisen zu meiden. Er habe einen Vollzeitjob, trinke nicht mehr.

Richter glaubt nicht an totalen Aussetzer

Die auch von der Staatsanwaltschaft gewürdigte gute Sozialprognose ließ Richter Kimmeskamp am Ende dann eine neuerliche Bewährungsstrafe gegen W. verhängen: neun Monate, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Zudem muss der Angeklagte 800 Euro an den Geschädigten zahlen (ein mitverhandeltes Verfahren wegen nicht gezahlter Gebühren an ein Abschleppunternehmen wurde eingestellt).

Er hoffe, so Kimmeskamp, dass W. im Leben diesmal die Kurve bekommen habe. Was W.s Einlassung zur Tat angeht, habe er indes Zweifel: „Was ich Ihnen nicht glaube, ist der totale Aussetzer. Dafür sind Sie an Alkohol zu sehr gewöhnt.“