Hattingen. Anfang Januar wird es ein Gespräch zwischen Stadt und Kriegsgräberfürsorge wegen des umstrittenen Kunstwerks geben. Auch die Kirche wird gehört.

Festgefahren sind seit einem Jahr die Gespräche zwischen der Katholischen Kirche und Egon Stratmann. Es geht um 18 Namen von Zwangsarbeitern, die der Künstler in die Auftragsarbeit, eine Stele, eingravieren will. Das aber lehnt die Katholische Kirche für ihren Friedhof an der Blankensteiner Straße ab. Mittlerweile gibt es ein Gerangel um Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Katholischer Kirche, Künstler und Stadtverwaltung.

Auf eine Anfrage der WAZ bei der Stadt gab es als Antwort, dass es sich „um eine Diskussion zwischen Kirche und Künstler handelt, da das Denkmal auf kirchlichem Grundstück aufgestellt werden soll, nicht auf einer städtischen Fläche“. Die WAZ wurde für ein Gespräch an die Kirche oder Wolfgang Held vom Volksbund Deutsche Kriesgräberfürsorge verwiesen.

Würdig gestaltete Grabzeichen

Wolfgang Held allerdings betont, die rechtliche Lage sei eindeutig. „Es gibt bei Kriegsgräbern eine klare Zuständigkeit. Und die liegt bei der Stadt oder beim Kreis. Nicht bei der Kirche und nicht beim Künstler, allerdings ist die Kirche zu beteiligen.“ Im Kriegsgräbergesetz, § 2, Absatz 6, heißt es: „Die Gräber sind mit würdig gestalteten dauerhaften Grabzeichen zu versehen.“ (Grabzeichen sind zum Beispiel Steine, Anm. der Red). „Mehrere Gräber können ein gemeinsames Grabzeichen erhalten. Auf dem Grabzeichen sollen in gut lesbarer, dauerhafter Schrift mindestens Vor- und Familienname, Geburts- und Todestag des Bestatteten, bei Ausländern auch die Staatsangehörigkeit angegeben sein. Grabzeichen für unbekannte Soldaten erhalten die Aufschrift Unbekannter Soldat“.

Namen der Toten in Listen aufführen

Vor dem Anlegen „geschlossener Begräbnisstätten“ ist laut Gesetz auch die Denkmalpflege und die Kriegsgräberfürsorge zu beteiligen. Außerdem müssen die Namen der Kriegstoten in Listen aufgeführt sein. Verpflichtend ist es auch, die russische Botschaft zu beteiligen, wenn es russische Soldaten oder Zwangsarbeiter betrifft.

Das Argument der Kirche im Streit um die Namen auf der Stele kann Held nicht nachvollziehen. Die Kirche befürchtet angeblich politische Verwicklungen, weil es bei den Zwangsarbeitern um Russen und einen Ukrainer geht. „Das ist Unsinn, denn bei Toten vom Ersten Weltkrieg spricht man von Russen, bei denen vom Zweiten Weltkrieg von Menschen aus der Sowjetunion. Mit Blick auf die Geschichte erklärt sich das von selbst. Die Ukraine war Teil der Sowjetunion.“

33 Grabzeichen abgeräumt

Im Januar soll es ein Gespräch zwischen Stadt, Kriegsgräberfürsorge und Kirche geben. Dabei wird es auch um 33 Grabzeichen gehen, die irgendwann abgeräumt worden sind, was per Gesetz nicht erlaubt ist. „Vor drei Jahren hatten wir schon mal ein Gespräch über das weitere Vorgehen“, sagt Wolfgang Held.