Essen. . Der Hattinger hatte bestritten. Doch das Landgericht Essen ist sicher, dass der 46-Jährige seine Nachbarin vergewaltigt hat.
Der 46-Jährige hatte die Tat zwar bestritten. Doch seinen mehrfach wechselnden Versionen wollte die II. Strafkammer am Landgericht Essen nicht folgen. Am Montag verurteilte sie den Hattinger zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Nach Überzeugung der Richter hatte er in der Nacht zum 28. August 2016 seine Nachbarin in Welper vergewaltigt.
Keinen Zweifel hatte das Gericht an der Schuld des Angeklagten, betonte Richter Moritz Sendlak im Urteil. Zwar stand im Kern Aussage gegen Aussage, doch Indizien stützten aus Sicht der Kammer die Angaben der 26 Jahre alten Frau.
Annäherungsversuche auf der Feier
Sie hatte im Prozess erzählt, dass sie in jener Nacht in ihrer Wohnung gefeiert habe. Auch der Angeklagte, ihr Nachbar von schräg gegenüber, sei dabei gewesen. Sie habe ihn zurückgewiesen, als er versucht habe, sie zu berühren.
Später sei sie mit in seine Wohnung gegangen, weil sie Zigarettenhülsen gebraucht habe. Dort soll er sie unvermittelt auf die Couch gedrückt und vergewaltigt haben, berichtete sie weiter. Gewehrt habe sie sich, letztlich aber keine Chance gehabt. Immerhin ist der Angeklagte 102 Kilogramm schwer.
Angeklagter änderte seine Geschichte mehrfach
Das Gericht hielt dem Angeklagten vor allem vor, dass er seine Geschichte mehrfach geändert habe – bis hin zum einvernehmlichen Sex. Richter Sendlak: „Wir sind sicher überzeugt, dass seine Einlassung gelogen ist.“ Dabei habe die Kammer berücksichtigt, dass der Angeklagte mit 1,8 Promille Alkohol schwer betrunken war und dies einige Abweichungen erkläre. Allerdings: „Das gilt für das Randgeschehen. Er lügt aber auch bei Grundlegendem.“
Mit ihrem Urteil folgte das Gericht Staatsanwältin Maria Linten, die zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert hatte. Ohne Erfolg plädierte Verteidiger Gregor Hanisch auf Freispruch, hilfsweise Bewährung. Das Gericht erinnerte noch an einen Freudschen Versprecher des Angeklagten: „Er sagte, nach der Tat habe er nicht mehr getrunken. Schnell korrigierte er dann: nach dem Geschlechtsverkehr.“