Hattingen. . Gegen den Hattinger wird ermittelt, nachdem er in der Umkleide einer Grundschule aufgegriffen wurde. 2016 hatte er eine Bewährungsstrafe bekommen
Wegen versuchten Kindesmissbrauchs wurde ein damals 35-jähriger Hattinger im vergangenen Sommer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Jetzt sitzt der Mann in Untersuchungshaft, nachdem er in einer Hattinger Grundschule aufgegriffen wurde. Eine Gutachterin hatte ihm beim Prozess im vergangenen Jahr eine positive Prognose mit Blick auf seine „pädophile Nebenströmung“ ausgestellt. Laut Einschätzung der Gutachterin damals könne ihm in nur 30 Therapiestunden geholfen werden.
Jetzt wurde er in der Schule gestellt, wo er sich als Polizist ausgegeben und Kinder angesprochen habe, erklärt Oberstaatsanwältin Anette Milk. Deshalb werde wegen Amtsanmaßung und Hausfriedensbuchs ermittelt. Der Vorwurf des versuchten Kindesmissbrauchs kommt nach derzeitigem Stand nicht in Frage. „Zum Glück ist kein Kind mitgegangen“, erklärt Milk. Der Tatbestand des Versuchs sei erst erfüllt, wenn zur Tat angesetzt werde. Sie erklärt das an einem Beispiel: Es liege auch bei einem Einbruch noch kein Versuch vor, wenn jemand mit einer Brechstange ums Haus schleicht und prüft, ob die Bewohner zu Hause sind. Ein Versuch sei es erst, wenn die Brechstange angesetzt wird.
Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr
In Untersuchungshaft befindet sich der Hattinger, weil ein dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr bestehen. Ihm droht die Aufhebung seiner Bewährung. Zu anderthalb Jahren Haft und fünf Jahren Bewährung war er im vergangenen Jahr verurteilt worden. Damals hatte er ein elfjähriges Mädchen zu sich gelockt, sie von hinten umarmt und Knopf und Reißverschluss ihrer Hose geöffnet. Dann riss sich das Kind los und rannte weg. Der Angeklagte hatte die Tat seinerzeit als Missverständnis dargestellt. Gut sechs Monate hatte er schon damals in Untersuchungshaft verbracht. Gegen die jetzige Inhaftierung hat er Beschwerde eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde.