Hattingen. Petra Hörstensmeyer sollte vom neuen Unterhaltsvorschuss eigentlich profitieren. Weil andere Leistungen angerechnet werden, hat sie nun weniger.
- Petra Hörstensmeyer sollte vom neuen Unterhaltsvorschuss eigentlich profitieren
- Weil andere Leistungen angerechnet werden, gehört sie nun zu den Verlierern
- Bundesregierung arbeitet an einer Lösung des Problems
Petra Hörstensmeyer ist sauer. So richtig sauer, denn sie fühlt sich von der Politik verschaukelt. Die Reform des Unterhaltsvorschusses, die nach langen Verhandlungen rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, hat ihr und ihrem neunjährigen Sohn nur Nachteile gebracht. Sie hat jetzt jeden Monat 82 Euro weniger in der Tasche. „Eine Menge Geld, wenn man wenig hat“, sagt die Mutter.
Die Reform trat in Kraft, um der wachsenden Kinderarmut entgegenzusteuern. Die Zahlungen werden jetzt Kindern bis zum 18. Lebensjahr gewährt und die Bezugsdauer ist länger als sechs Jahre. „Unterhalt für den Sohn habe ich vom Vater des Kindes nie bekommen“, berichtet Petra Hörstensmeyer (49).
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In den ersten Jahren hat sie Unterhaltsvorschuss und Hartz IV vom Amt erhalten, dann wurden 2014 die Zahlungen des Unterhaltsvorschusses eingestellt, weil der Sohn sieben Jahre alt wurde. Hartz IV übernahm einen Teil.
Nachteiliger Effekt im Einzelfall
Von einer Freundin hörte die Hattingerin, dass man Kinderzuschlag beantragen kann, wenn man mit so wenig Geld auskommen muss. Der wurde genehmigt und betrug 160 Euro. Petra Hörstensmeyer suchte und fand einen Teilzeitjob, weil sie von den Zahlungen des Amtes unabhängig werden wollte.
„Da verdiene ich monatlich ungefähr 700 Euro, manchmal etwas mehr – je nachdem, wie viele Stunden ich arbeite.“ 320 Euro betrug bis Juli das Wohngeld, 192 Euro bekam sie an Kindergeld und den Kinderzuschlag von 160 Euro. Das machte zusammen 1372 Euro.
„Seit einiger Zeit habe ich es geschafft, 80 Euro im Monat zurückzulegen, damit der Kleine später Geld für den Führerschein hat“, erzählt die Mutter. Dann kam der 1. Juli 2017 und mit ihm die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes. „Plötzlich bekam ich keinen Kinderzuschlag mehr und noch dazu wurde das Wohngeld gekürzt.“
Fürs Kind kann sie nichts mehr zurücklegen
Jetzt sieht das monatliche Budget so aus: rund 700 Euro durch ihren Job, anstatt 320 Euro Wohngeld nur noch 195 Euro, 192 Euro Kindergeld und 203 Euro Unterhaltsvorschuss. Macht zusammen 1290 Euro monatlich. „Das sind genau 82 Euro weniger als vorher. Für mein Kind kann ich also nichts mehr zurücklegen.“
Dass so ein Effekt in Einzelfällen eintreten kann, bestätigt die Stadt. In einem Schreiben des Familienministeriums an die für den Unterhaltsvorschuss zuständigen Landesbehörden heißt es: „Der Unterhaltsvorschuss muss als vorrangige Leistung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag in Betracht kommen oder bereits bezogen werden. . . Der Kinderzuschlag ist damit diesen Ansprüchen gegenüber nachrangig.“
Es könne, so die Stadt, also durch das neue Gesetz dazu kommen, dass Wohngeld oder Kinderzuschlag durch den Unterhaltsvorschuss als vorrangige Leistung ersetzt würden. So könne es in seltenen Fällen zu Einbußen im Ergebnis kommen, weil Leistungen stärker gekürzt werden, als Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.
„Zu dieser Problematik soll laut des Bundesministeriums in der nächsten Legislaturperiode eine Lösung gefunden werden. Bei den Familienleistungen sollen vor allem Eltern in den Blick genommen werden, deren Einkommen so klein ist, dass sie mit dem Armutsrisiko kämpfen, nur weil sie Kinder haben“, teilt die Stadt mit.
Ein Gesetz nachzubessern kann dauern. „Für mich heißt das erst einmal, dass ich für meinen Sohn kein Geld mehr zurücklegen kann. Man wird wirklich doppelt bestraft“, ärgert sich Petra Hörstensmeyer.