Hattingen. . 38-Jähriger Hattinger muss sich wegen Drogenhandels verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Zweifel an seiner Schuld, der Richter nicht.
- 38-Jähriger soll mit Amphetaminen gehandelt haben, streitet die Taten aber ab
- Belastungszeuge verpfiff sieben Drogendealer, um selbst eine mildere Strafe zu bekommen
- Weil Zeuge und Angeklagter zerstritten sind, hat die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Glaubwürdigkeit
Ein überraschendes Urteil fällte Richter Johannes Kimmeskamp über einen 38-jährigen Hattinger. Der war angeklagt, mit Drogen gehandelt und auch Drogen besessen zu haben und Teil eines großen Netzwerks von Händler, Unterhändlern und Kunden gewesen zu sein.
Ein ehemaliger Freund, der auch jetzt als Zeuge auftrat, hatte den 38-Jährigen und sechs weitere mutmaßliche Händler bei der Polizei verpfiffen. Sein Ziel: eine Strafminderung für das eigene Verfahren am Landgericht wegen hundertfachen Drogenhandels.
Vier Geschäfte hatte er dem jetzt Angeklagten angelastet. Insgesamt soll der 450 Gramm Amphetamine verkauft haben. Der 38-Jährige bestritt das vor Gericht. Lediglich, dass er eine geringe Menge Cannabis besessen habe, gestand er ein. Allerdings blieb ihm dabei kaum eine Wahl, hatte die Polizei die Drogen doch bei einer Wohnungsdurchsuchung bei ihm sichergestellt.
Keine „typischen Verkaufsgespräche“ auf dem Handy
Nicht gefunden wurden bei der Auswertung der Handydaten „typische Verkaufsgespräche“ – zum Beispiel im Chatverlauf. Dabei gab der 33-jährige Belastungszeuge an, stets per Telefon bestellt zu haben. Es habe sicher mehr als vier Taten gegeben, vier habe er aber bei der Polizei angegeben – und die waren auch in seinem eigenen Gerichtsurteil bedacht worden. Weiter wollte er sich nicht selbst belasten. Allerdings ließ er sich dazu hinreißen, Andeutungen über eine Drogenplantage zu machen, an deren Betrieb der 38-Jährige beteiligt gewesen sein soll. Den Angeklagten kenne er über die Familie schon lange. „Die haben früher schon Dinger gedreht.“ Inzwischen habe man sich zerstritten.
Das ließ die Staatsanwaltschaft an der Aussage des Belastungszeugen zweifeln. Zugunsten des Angeklagten plädierte die Vertreterin auf eine Geldstrafe über 500 Euro für den Besitz des Cannabis. Verteidiger Tim Salewski plädierte auf 300 Euro Geldstrafe. Ganz anders entschied aber Richter Kimmeskamp. Für ihn blieb kein erheblicher Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage. Er verurteilte den Angeklagten zu acht Monaten auf Bewährung mit der Auflage, 1000 Euro an den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe zu zahlen.