Hattingen. Kreispolitiker streiten sich darüber, wie sie mit der unklaren Gesetzeslage umgehen. Möglicherweise genießen die Reiter ab 2018 mehr Freiheiten.

  • Normalerweise dürften Reiter ab 2018 auch auf Waldwirtschaftswegen unterwegs sein
  • Weil das nicht verfassungskonform ist, hat die Landesregierung ein neues Gesetz angekündigt
  • Nun soll erneut mit den beteiligten Verbänden gesprochen werden

Ab aufs Pferd und durch die freie Natur reiten – das ist generell nicht möglich. Zumindest nicht in Deutschland, da regelte bislang das Landschaftsgesetz, wo die Reiter reiten dürfen. Das Nachfolgegesetz sollte den NRW-Pferdeliebhabern nun mehr Freiheit gewähren, sorgt aber insbesondere im Ennepe-Ruhr-Kreis für Chaos. Was ab dem 1. Januar 2018 erlaubt und verboten ist? Mal schauen...

Seit Monaten beschäftigt sich die Politik mit dem Thema

Seit Monaten beschäftigt sich die Kreispolitik damit, dass laut des neuen Landesnaturschutzgesetzes Reiter bald auch „befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege“, so der Gesetzestext, benutzen dürfen. Bislang mussten sie auf ausgewiesenen Reitwegen bleiben. Das Gesetz ist im November 2016 in Kraft getreten, die Übergangsregelung endet zur Jahresfrist. Wie viele Kreise im Land hat auch die hiesige Verwaltung geprüft, welche Regelungen vor Ort erforderlich und angemessen sind.

Die Gespräche sind laut Kreisverwaltung mit dem Forstamt, den Gemeinden, den Reiterverbänden, und den Waldbesitzern gelaufen. Als Ergebnis sei herausgekommen, dass zukünftig auch auf Waldwirtschaftswegen geritten werden darf. Ein weiterer Punkt des Paragrafen 58 der im Kreis Anwendung finden soll: „Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte haben die Kennzeichnung von Reitwegen und Reitverboten zu dulden.“

Gutachten von Paul Kirchhoff, Verfassungsrichter a.D.

Ein Punkt, der bereits Prof. Dr. Paul Kirchhoff, Verfassungsrichter a.D., auf den Plan rief. In seinem Gutachten, das die Kreis-CDU anführt, schreibt er, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, dass Reiter nunmehr auf privaten Wegen reiten dürften, die Eigentümer aber in der Verkehrssicherungspflicht stehen. Die neue Landesregierung hat deshalb angekündigt, ein neues Naturschutzgesetz in den einbringen zu wollen.

Aus Sicht von CDU-Fraktionsvorsitzenden Oliver Flüshöh ist diese Unsicherheit ein wesentlicher Faktor, um die bestehenden Regeln nicht zu ändern, bis die Gesetzesnovellierung durch ist. Außerdem ließ er während der Sitzung des Kreistags durchklingen, dass die Verbände doch nicht alle mit der Neuregelung einverstanden seien. Er regte daher an, bis zur nächsten Sitzung im Dezember noch einmal die Gespräche aufzunehmen und genau zu schauen, was sinnvoller Weise umgesetzt werden soll. Ein Weg aus CDU-Sicht: „Wir könnten in Form einer Allgemeinverfügung die bisherige Regelung beibehalten, bis klar ist, was im neuen Gesetz steht.“

Verwirrung, welcher Weg welcher ist

Nächster Knackpunkt aus Sicht der CDU: Schon jetzt sei kaum ersichtlich, ob man sich auf einem Waldwirtschaftsweg oder einem anderen Weg befände. Das führe nur zu Verwirrung.

Während vor allem die Verwaltung und die SPD darauf drängten, dass bis Jahresfrist eine Regelung getroffen sein müsste, sprach sich am Ende dennoch eine knappe Mehrheit für erneute Gespräche mit den Verbänden aus. Wichtig ist aus Sicht der Reiter und Waldbauern aber in erster Linie, dass sie wissen, wo das Reiten ab dem 1. Januar erlaubt und wo es verboten ist.