Hattingen. . Der Angeklagte räumt 168 Fälle von Drogenkonsum ein. Von dem Kauf einer großen Menge Marihuana, zu dem er den Dealer fuhr, habe nichts gewusst.
- 26-Jähriger muss sich wegen Drogenkosums in 168 Fällen und Handelns verantworten
- Von Kauf einer großen Menge Marihuana will er nichts gewusst haben
- Der Angeklagte war seite seinem 18. Lebensjahr abhängig und will inzwischen drogenfrei sein
Ein Geständnis, ein gutes soziales Gefüge und eine feste Arbeitsstelle kamen dem Angeklagten T. am Mittwoch bei dem Urteil wegen „Verbrechens und Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz“ zugute: Ein Jahr Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungsfrist und 500 Euro Geldstrafen setzte der Richter fest.
168 Mal hatte der 26-Jährige Marihuana zum Eigenverbrauch erworben, das gab er zu. Beim 169sten Mal ging es um eine Tour nach Düsseldorf, bei der ein Kilogramm des Stoffs erworben wurde. „Über den Zweck der Fahrt wusste ich nichts“, beteuerte er. Er habe nur den Wagen gefahren. Der Anwalt des Angeklagten bat, von einer Geldstrafe abzusehen und die Mindeststrafe von einem Jahr zu reduzieren, was in Ausnahmefällen möglich sei.
Drogenfreies Leben begonnen
Seit seinem 18. Lebensjahr war der Mann, der seit sieben Jahren bei derselben Firma als Schleifer arbeitet, drogenabhängig. Mit Marihuana gehandelt habe er aber nie, versicherte er. Er habe den Stoff lediglich zur Entspannung nach der Arbeit konsumiert. Damals sei er auch depressiv gewesen, teilte sein Anwalt mit, habe keine Freundin gehabt. „Mittlerweile lebt er mit einer jungen Frau zusammen, hat auch ein gutes Verhältnis zu seiner Mutter und ist glaubwürdig weg von den Drogen“, betonte Anwalt Dr. Gregor Hanisch. Die Freundin arbeite in der Altenpflege und sei absolut gegen die Einnahme von Drogen.
Seit April 2016 habe er seinen Konsum verringert und seit Oktober 2016 sei er ganz von Drogen ab, mache mehr Sport und habe schon lange den festen Willen gehabt, drogenfrei zu leben. Sein damaliger Freund, ein stadtbekannter, verurteilter Drogendealer, der auch als Zeuge vorgeladen war, habe T. benutzt, erklärte der Anwalt. Denn sein Mandant sei für die Fahrt in die Landeshauptstadt nicht entlohnt worden, wie es üblich sei, sondern habe nur einige Gramm Marihuana bekommen.
Angeklagter beteuert Unwissenheit
Wegen dieses 169. Falls wollte der Richter mehr wissen. Ob dem Angeklagten klar gewesen sei, dass eine große Menge Drogen abgeholt werden sollte, hakte er noch einmal nach. Das verneinte der 26-Jährige weiterhin. Für ihn sei es eine Fahrt wie jede andere gewesen, wenn die Freunde zum Einkaufen oder zum Sport unterwegs waren. „Strafe muss auch spürbar sein“, betonte Richter Kimmeskamp und begründete das Strafmaß mit der „Gesamtbeurteilung“ des Angeklagten.