Hattingen. Angeblicher Handel mit Marihuana: Aussage des Angeklagten vor dem Amtsgericht an der Bahnhofstraße überzeugt nicht. Jetzt wird weiter verhandelt.
„Ooooh, ich war nicht bei einer Einstellung“, kommentiert die Staatsanwältin das Ansinnen von Richter Dr. Karl-Martin Lucks, das Verfahren gegen einen 21-Jährigen wegen Handelns mit Marihuana gegen ein Monatsgehalt einzustellen. Denn die Geschichte, die Armin A. am Donnerstag vor Gericht auftischte, überzeugte nicht.
In fünf Fällen, so die Anklage, soll er zwischen September und Mitte Dezember 2016 mit Marihuana gehandelt haben. Dessen hatten ihn zwei Käufer beschuldigt. Die Polizei durchsuchte daraufhin seine Wohnung – ohne Drogen zu finden. Der Auszubildende im dritten Lehrjahr bestreitet auch in seiner Einlassung, die Tütchen zu je zehn Euro verkauft zu haben. Lediglich als Mittelsmann will er tätig gewesen sein. Was auch ein Straftatbestand ist. „Ich kannte einen von der Schule, dem habe ich die Handynummer von dem Verkäufer gegeben. Die haben sich getroffen. Ich habe nichts verdient.“
„Pinkelproben“ ergaben nicht, dass er konsumiere
„Pinkelproben“, so sein Anwalt, hätten nicht ergeben, dass er konsumiere. Der Verteidiger schlägt Sozialstunden und eine Einstellung des Verfahrens vor. Darüber denkt Lucks nach, weil sich „die Frage stellt, ob man hier nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt“. Wenngleich er den Kopf schüttelt: „Es läuft gut. Sie verdienen nicht schlecht. Und dann so etwas.“
Die Staatsanwältin kann keine plausible Erklärung erkennen, warum beide Zeugen fälschlich A. belastet haben sollen. Sie fordert ihn auf, den Namen des Händlers zu nennen. „Muss ich das“, lehnt der ab. „Wenn Sie die Tat nicht einräumen, dann müssen sie bei der Aufklärung helfen“, meint die Staatsanwältin. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt nennt A. den Vornamen eines bei Konsumenten wie bei Gericht bekannten Händlers. „Eigentlich glaube ich ihnen nicht“, sagt Lucks. „Ich wollte einstellen, weil ihr Weg geradlinig verläuft.“
Nun werden Zeugen geladen
Jugendarrest an Wochenenden hat der Angeklagte Anfang des Jahres wegen Beleidigung und Bedrohung verbüßt. Jugendgerichtshelfer Thomas Behr sieht jetzt keine Reifeverzögerung, auf Gesprächsangebote habe A. nicht reagiert.
Nun werden Zeugen geladen. Und wenn er doch was gestehen würde, versucht es der Anwalt. Die Staatsanwältin schüttelt den Kopf: „Das muss doch ein glaubhaftes Geständnis sein.“ Lucks: „Hätte er gesagt, dass er es war, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, weiterzumachen.“