Essen. . Klaus Kunze muss ins Gefängnis: Die XII Strafkammer des Landgerichts Essen verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer der städtischen Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) gestern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Untreue in sechs Fällen. Für die Kammer bestand nach 21 Prozesstagen kein Zweifel mehr daran, dass Klaus Kunze seine Pflichten als Geschäftsführer in erheblichen Maße verletzt hatte, zu Lasten der EBE und damit nicht zuletzt der Gebührenzahler.

Klaus Kunze muss ins Gefängnis: Die XII Strafkammer des Landgerichts Essen verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer der städtischen Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) gestern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Untreue in sechs Fällen. Für die Kammer bestand nach 21 Prozesstagen kein Zweifel mehr daran, dass Klaus Kunze seine Pflichten als Geschäftsführer in erheblichen Maße verletzt hatte, zu Lasten der EBE und damit nicht zuletzt der Gebührenzahler.

13 Jahre an der Spitze der EBE

Dennoch sprach der Vorsitzende Richter Simon Assenmacher mit Blick auf das Urteil von einer „gravierenden Entscheidung“. Klaus Kunze stand 13 Jahre an der Spitze der EBE. Er hatte sich hochgearbeitet vom städtischen Auszubildenden, der seinen Dienst als 14-Jähriger in kurzen Hosen antrat, bis zum Geschäftsführer einer städtischen Tochter, war anerkannt in Politik und Stadtgesellschaft. Kurz: Kunze wusste, wie der Laden läuft. Eben darin sah das Gericht letztlich die Ursache für das Fehlverhalten des heute 73-Jährigen.

Kunze habe sich „in eine Struktur verstrickt“, die dazu geführt habe, dass er Entscheidungen nicht mehr nach kaufmännischen Erwägungen getroffen habe, sondern aus Gefälligkeit, als Freundschaftsdienst oder aus Gründen der politischen Klimapflege. Eine saubere Trennung habe es nicht gegeben. Von „einem System“ zu sprechen, sei keine Spekulation, betonte Richter Assenmacher, sondern „ein naheliegender Schluss“. Klaus Kunze nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. Dass ihm die ganze Geschichte zugesetzt hat, war nicht zu übersehen. Noch heute befindet er sich in psychiatrischer Behandlung.