Hattingen. . Fahrlehrer hat viel Geld in ein Haus investiert und soll jetzt ausziehen. Gericht bestätigt Kündigung des Mietvertrags mit kurzer Laufzeit.
- Fahrlehrer fühlt sich enteignet, weil sein Haus fest mit dem Boden verankert ist
- Mietvertrag erlaubt auf dem Stellplatz an der Ruhr aber nur mobile Heime
- Mieterverein warnt vor Investitionen ohne schriftliche Absicherung
Vor 30 Jahren war Marc Masekowitz auf den Campingplatz gestoßen. Vor drei Jahren hat er sich seinen Traum erfüllt und dort ein Haus gebaut. Der Traum scheint ausgeträumt. Der Fahrlehrer hat die Kündigung bekommen.
Das Amtsgericht Hattingen hat sie bestätigt, das Landgericht Essen einer Berufung „keine Aussicht auf Erfolg“ bescheinigt. Und Dietmar Harsveldt, Geschäftsführer des Freizeitdomizils Ruhrtal, lässt keinen Zweifel daran, dass eine Einigung nicht mehr möglich sei.
Kein Recht auf ersten Wohnsitz
„Frist- und formgerecht“ hatte er den Mietvertrag für den Stellplatz vom 18. Juli 2013 zum 31. März 2016 gekündigt und gebeten, „uns die Parzelle bis zum Termin geräumt und in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben“. Marc Masekowitz hat sich enteignet gefühlt, weil das von ihm errichtete Blockhaus fest mit dem Grund und Boden verbunden ist. Es lässt sich nicht abbauen und woandershin transportieren, ohne dass dabei große Beschädigungen entstehen. Auf rund 100 000 Euro beziffert er seine Investitionen. Unter den Platten läuft eine Fußbodenheizung her. Auf 50 Quadratmetern hat er sich ein Wohnzimmer mit Küchenzeile, Bad und Schlafzimmer eingerichtet. Draußen ist ein Teich angelegt.
Im Mietvertrag mit der Campinggesellschaft am Entenfangsee in Mülheim wird ein Standplatz mit 300 Quadratmetern Nutzfläche für ein Mobilheim beschrieben. Die Anmietung berechtigt nicht zur Verlegung des ersten Wohnsitzes, heißt es dort. Und: „Der Mieter versichert ausdrücklich, für die Vertragszeit einen festen Wohnsitz zu behalten und verzichtet gegenüber der Gemeinde auf alle gemeinderechtlichen auf Ansprüche.“ Zu beachten sei die Wochenendstellplatzverordnung. Außerdem steht im Mietvertrag, der für ein Jahr gilt, dass beide Seiten ihn drei Monate vor der Verlängerung um ein weiteres Jahr kündigen können.
Weitere Kündigungen nicht geplant
Dass kein Kündigungsschutz besteht, scheint nicht nur Marc Masekowitz entgangen zu sein. Auch einem Krankenpfleger, der in Bochum arbeitet, ist nicht bewusst, wie schnell er möglicherweise gezwungen sein könnte auszuziehen. Häuslich eingerichtet hat sich auch die über 60 Jahre alte Frau eines Unternehmers. Das Paar will seinen Lebensabend auf dem Gelände verbringen.
Dietmar Harsveldt hat nicht vor, weiteren Mietern zu kündigen. Er betreibe das Geschäft sei 25 Jahren und vermiete bundesweit 7000 Plätze. In dieser Zeit habe es vielleicht zehn Kündigungen gegeben. Er begründet, „obwohl ich es nicht muss“, die ausgesprochene Kündigung habe mit dem Sozialverhalten des Betreffenden zu tun.
Aichard Hoffmann, Pressesprecher des Mietervereins Bochum/Hattingen, warnt schon Mieter normaler Wohnungen, etwa Parkettboden für viel Geld verlegen zu lassen in der Hoffnung, dort 20 Jahre zu leben. Könnte sein, dass nach zwei Jahren Eigenbedarf angemeldet wird. Alle Investitionen und Absprachen, rät er, seien unbedingt schriftlich festzulegen. Und auf Plätzen für Campingwagen und Mobilheime seien die Mieter nicht rechtlich gleichgestellt. Außerdem: Jeder trage die Verantwortung dafür, „was er unterschrieben hat“.
Im Fall von Marc Masekowitz war auch das Gericht der Auffassung: „dass er den Vertrag nicht sorgfältig las“, könne nicht zu Lasten der Klägerin berücksichtigt werden.